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Banken missachten noch immer Pflicht für Protokollierungspflicht
- 21.07.2010
Inzwischen sind fast sieben Monate ins Land gezogen, seit die Banken in Deutschland die neuen rechtlichen Vorgaben für die Erstellung der Beratungsprotokolle einhalten müssen. Schon von Anfang an hatten Beobachter kritisiert, dass es sich bei den rechtlichen Vorgaben nicht um eine ganzheitliche Regelung für alle Produkte handelt. Denn während die Banken für ihre Kunden in spe bei der Beratung zu Wertpapieren Protokolle erstellen müssen, hat der Gesetzgeber für viele andere Geldanlagen wie die klassischen Sparbücher oder das derzeit so beliebte Festgeldkonto keine entsprechende Grundlage geschaffen.
Dabei besteht auch in diesem Zusammenhang im Einzelfall ein Investitionsrisiko. Ausgehändigt werden sollen die Beratungsprotokolle im Anschluss an das absolvierte Beratungsgespräch, aber noch vor der Unterzeichnung des zugehörigen Vertrages, wenn der Kunde sich für die Investition entscheidet. Wie gesagt: Die Protokolle sollten übergeben werden. In der Realität jedoch, so bemängeln dieser Tage einmal mehr mehr die Experten der Stiftung Warentest, müssen die Bankkunden in vielen Fällen ausdrücklich auf die Anfertigung und die anschließende Übergabe bestehen. Von selbst gehört die Ausarbeitung der Protokolle bei vielen Instituten noch immer nicht zur standardisierten Arbeitsweise. In einigen Fällen hilft es den Kunden nicht einmal, auf die Erstellung eines Protokolls zu bestehen.
Nicht minder kritisch ist die Forderung vieler Bankberater, die eine Unterschrift der Kunden unter die Beratungsprotokolle fordern. Der Gesetzgeber sieht eigentlich lediglich vor, dass die Berater der Banken die Protokolle unterzeichnen müssen. Häufig sollen die Kunden zudem ihren Ausweis vorlegen, obwohl die Rechtslage dies nicht erforderlich macht.
Sechsmal mangelhafte Beratungsqualität attestiert
Die Formulierung des Magazins Finanztest zu einem aktuellen Test ist nahezu verheerend. Jämmerlich, so das Urteil der Experten, sei sie, die Beratung bei vielen deutschen Banken. Die Sachlage präsentiert sich nach Aussagen der Tester vielmehr sogar noch schlechter als vor dem Ausbruch der Finanzmarktkrise. Und das, obwohl die Krise erst dazu geführt hatte, dass die Beratungsgespräche protokolliert werden müssen. Die Bankenbranche gab angesichts der Ergebnisse ihrerseits zu, dass es nach wie vor Verbesserungen geben müsse. Ändern kann die Einsicht freilich nur wenig daran, dass diese Missstände weiterhin bestehen und keine oder zumindest nicht bei allen Banken Konsequenzen aus der rechtlichen Vorgabe gezogen wurden.
Stiftung Warentest hat erneut 21 deutschen Banken, Sparkassen und Volksbanken auf den Zahn gefühlt. Nicht eine einzige Bank konnte die Bestnote „sehr gut“ erzielen im Rahmen der Testbesuche. Auch die Note „gut“ konnte keine der getesteten Banken erreichen. Bedenklich hingegen ist, dass die Beratung bei sechs Bankenhäusern als mangelhaft eingestuft wurde. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 hatten die Tester die Note „mangelhaft“ in ihrem damaligen Test nur zweimal vergeben müssen.
Insgesamt hatten die Experten des Magazins Finanztest seit Anfang des Jahres 2010 146 Beratungsgespräche in den Filialen mit den Beratern der 21 Banken geführt. In den Gesprächen hätten in 126 Fällen eigentlich Beratungsprotokolle angefertigt werden müssen. Doch 65 Mal kamen die Banken ihrer Verpflichtung nicht nach. Laut Finanztest handelt es sich in diesem Zusammenhang um „flächedeckende Verstöße“ auf Seiten der Banken, die sich schlicht nicht im erforderlichen Maße an das neue Wertpapierhandelsgesetz halten. Bei rund einem Drittel der Gespräche verzichteten die Berater außerdem auch darauf, Auskünfte zur Ausbildung der Kunden sowie auf ihre Vermögensverhältnisse und das Einkommen einzuholen. Und es kommt noch schlimmer: Viele Berater empfohlen den Kunden Anlageformen, die riskanter waren als es sich die Kunden eigentlich wünschten.
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