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EU-Kommission will noch mehr Sicherheit für Anleger und Kontoinhaber schaffen
- 15.07.2010
Erst vor knapp einem Monat hatte die Europäische Union in Form der so genannten Verbraucherkreditrichtlinie eine neue Regelung aktiviert, die vor allem die Position der privaten Kreditnehmer vor und während der Kreditlaufzeit schützen sollte. Doch schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wurde erste Kritik laut. Diese bezog sich in erster Linie darauf, dass einige der Anforderungen vielleicht eher zu Verwirrung bei den Kunden führen, als dass sie Klarheit und Transparenz schaffen könnten. Wie genau sich die Veränderungen darstellen, müssen die kommenden Monate zeigen. In der Zwischenzeit will die EU aber über die EU-Kommission in Brüssel mit weiteren Maßnahmen mehr Schutz bieten, der direkt den Sparern, Versicherungskunden und vor allem den Anlegern in der gesamten EU zugute kommen soll.
Zum Beginn der neuen Woche präsentierte die Kommission einen entsprechenden Maßnahmenkatalog. Die ersten Publikationen lassen erkennen, in welche Richtung die Pläne zum fortgesetzten Verbraucherschutz gehen sollen. Insbesondere die Kleinanleger und die Bankkonto-Nutzer könnten im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU-Kommission stehen. Gänzlich auf eigene Faust will die Kommission aber ihr Vorhaben nicht in die Tat umsetzen. So könnten in Zukunft EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Diskussionen ihre Meinung zu speziellen Sicherungssystemen für die Versicherungsbranche kundtun und aktiv Modelle mitgestalten, um den Bürgern EU-weit Hilfestellungen von höchster europäischer Stelle zuteil werden zu lassen. Doch zunächst zu den von der Kommission bereits gebilligten Maßnahmen.
Höhere Einlagensicherung und schnellere Erstattung im Insolvenzfall
Bankkontoinhaber innerhalb der Europäischen Union werden in Zukunft deutlich rascher ihre Ersparnisse zurückerhalten, wenn es zur Insolvenz einer Bank kommt. Als Frist wird ein Zeitraum von maximal sieben Tagen genannt. Bisher dauert dieser Prozess zum Leidwesen der Bankkunden vielerorts noch viel zu lang. Und auch die angekündigte Anhebung der Deckungssumme erfolgt nun auf die neue Obergrenze von 100.000 Euro je Bankkunde. Zudem müssen die Kontonutzer von den Banken in der EU nun besser darüber aufgeklärt werden, unter welchen Umständen ihre Einlagen über die europaweit einheitliche Einlagensicherung geschützt sind. Über die neue Deckungssumme, die bis zum Ende des Jahres gelten wird, sind gut 95 Prozent aller Kontonutzer auf der sicheren Seite, falls es zu einer Insolvenz ihrer Hausbank kommen sollte.
Keine Gültigkeit hat diese Regelung allerdings für so genannte strukturierte Anlagemodelle oder Schuldverschreibungen. Auch gilt diese Deckungssumme nicht für Investitionen durch Behörden oder Finanzinstitute. Um die rasche Erstattung von Einlagen garantieren zu können, müssen Aufsichtsräte von Banken und anderen Anbieter-Unternehmen schneller entsprechende Informationen an die Verwalter der Systeme weiterreichen, die für die Einlagensicherung zuständig sind. Außerdem gehört auch ein Vermerk der Banken in ihren eigenen Unternehmensbilanzen dazu, ob Anlagen gesichert sind oder ungesichert angeboten werden.
Wer als Anleger um seine Einlagen im Bereich von Wertpapiergeschäften bangt, wäre zukünftig über die Vorschläge der EU-Kommission ebenfalls besser abgesichert als früher. So soll es weitaus schneller zu Entschädigungen kommen, wenn eine Bank oder ein anderer Anbieter von Wertpapierdienstleistungen nicht ordnungsgemäß mit Geldern der Anleger spekuliert, Fehler im operativen Geschäft begeht oder die Kunden schlicht betrügt. Die Kommission in Brüssel hat zusätzlich zu ihren Vorschlägen für mehr Verbraucherschutz auch abermals angemahnt, dass die seit dem Jahr 1994 geltenden Richtlinien dringend gemäß der Erfahrungen in der Finanzkrise Überarbeitungen unterzogen werden müssten. Denn trotz erster Korrekturen weisen die Systeme nach wie vor deutliche Schwachstellen auf, die nur bedingt durch die neuen Ansätze behoben werden könnten.
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