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                  Vorsicht bei Ablösungsangeboten zu alten Sparverträgen der Hausbank

                  - 12.07.2010

                  Viele Verbraucher haben irgendwo im Schrank noch ihr gutes altes Sparbuch, auf das mancher schon seit Jahren nichts mehr eingezahlt hat oder vielleicht sogar längst gar nicht mehr an die Existenz dieses Sparbuchs denkt. Dies ist nun auch der Grund, den die Banken und Sparkassen aktuell vorschieben, wenn sie versuchen, ihre Kunden dazu zu überreden, ihre Sparbücher auf den neuesten Stand bringen und am Ende auflösen zu lassen.

                  Tatsächlich ist das Hauptargument für die Banken selbst nach Einschätzungen von Verbraucherschützern korrekt, dass die Sparbücher ein Relikt aus vergangenen Zeiten sind, die zu den heutigen Produkten der Bankenbranche nicht mehr so recht passen wollen. Zumal die Renditen für Gelder auf dem Sparbuch in den vergangenen 20 Jahren deutlich gesunken sind. Erhielten Kunden für ihre Einlagen Anfang bis Mitte der 1990er Jahren noch Zinssätze von zum Teil mehr als fünf Prozent pro Jahr, sind inzwischen auch in diesem Bereich nur noch Jahreszinsen von etwa maximal zwei Prozent realistisch. Die früher hohen Zinssätze waren vor allem durch verschiedene Prämien erreicht, die Anleger erhielten, wenn sie langfristig investiert hatten.

                  Mit diesem Hinweis gelingt es den Banken vielfach die Kunden zur Auflösung zu bewegen und sich stattdessen in anderen Bereichen mit vermeintlich rentablen Geldanlagen zu versorgen. Empfohlen werden den Kunden häufig Produkte aus dem Bereich Festgeld oder alternativ Angebote zur privaten Rentenversicherung. Im Einzelfall mag dieser Schritt für die Anleger sinnvoll sein. Grundsätzlich aber weisen die bundesweiten Verbraucherzentralen die Bürger auf ihr Recht hin, laufende Verträge auch für die Zukunft aufrecht erhalten zu können. Die Banken, so der eindeutige Hinweis der Verbraucherzentralen, müssten sich wie die Kunden an Verträge halten. Es sei nur allzu verständlich, dass die Banken sich der bestehenden Sparverträge mit hohen Verzinsungen entledigen möchten, eigenmächtiges Handeln sei aber dennoch nicht zulässig.

                  Unbefristete Verträge sind auch von Banken grundsätzlich einzuhalten

                  Natürlich dürfen die Institute ihren Kunden Angebote unterbreiten, um Alternativen zu den unbefristeten Sparverträgen aus dem vergangenen Jahrhundert anzubieten. Dennoch dürfe kein Druck auf die Anleger ausgeübt werden, wie es bei etlichen Banken inzwischen aber der Fall sein soll. Zudem ist für die Verbraucher oft gar nicht genau ersichtlich, was der Hintergrund der angesetzten Beratungsgespräche eigentlich ist. In einigen Fällen finden sich in den Anschreiben der Banken Formulierungen, die auf eine so genannte Fälligstellung hinweisen für den jeweiligen Sparvertrag. Andere Banken sprechen von Modernisierungsmaßnahmen, in deren Verlauf die vermeintlich altbackenen Sparbücher und -verträge endlich zu den Akten gelegt werden sollen. Laien erkennen mitunter gar nicht, welches Ziel die Bank genau verfolgt.

                  Wichtig einmal mehr für die Anleger: Sie sollten wissen, welche Rechte sie haben und welche Pflichten auch für die Banken bestehen, wenn sie unbefristete Verträge anbieten. Nur so kann dafür gesorgt werden, dass die Verbraucher sich nicht auf freiwilliger Basis zu einer Kündigung des bestehenden Vertrages überreden lassen. In einigen Fällen bestehen Kündigungsfristen von bis zu vier Jahren. Kein Wunder also, dass die Institute nichts unversucht lassen, um diese Altlasten aus ihrem Portfolio herauszufiltern. Für aufgeklärte Kunden sollten die Sorgen der Hausbank aber keine Rolle spielen. Wer noch einen alten Sparvertrag sein Eigen nennt, kann sich von den Experten der Verbraucherzentralen schnell informieren lassen, welche genauen Konditionen eigentlich zugrunde gelegt wurden. So ist die Verhandlungsposition der Kunden in den Beratungsgesprächen wesentlich besser. Und wenn das Ergebnis nur das klare Nein zum Angebot der Bank ist.

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