- Blogrolle
- Ansahl Versicherungsblog
- Manfreds PKV-Makeleien
- Versicherungen News
- Kredit Engel-News
- Portal Optimal absichern
Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Blog
EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit für 2. Version des Swift-Abkommens
- 09.07.2010
Die eigene Sicherheit ist für Verbraucher längst zu einem der zentralen Themen überhaupt geworden. Die Gefahr, dass die eigenen Daten in die Hände Dritter kommen und durch diese zulasten der Kunden für kriminelle Machenschaften verwendet werden, beschäftigt viele Bürger in Zeiten, in denen fast täglich in den Medien über Fälle von Datenmissbrauch berichtet. Daher war die Aufmerksamkeit für das Banken-Abkommen unter dem Namen Swift schon vor Monaten groß, als erstmalig darüber berichtet wurde, dass die Daten der europäischen Bankkunden möglicherweise schon recht bald an die US-Behörden übermittelt werden können. Das Ziel des internationalen Datenaustauschs, das durch das Abkommen geregelt werden soll, ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Zeitweise sah es so aus, als könnten die Gegner des Abkommens möglicherweise Recht bekommen, so dass das die Pläne scheitern würden.
Am gestrigen Tage jedoch folgte nun der entscheidende Beschluss im Europaparlament. Die Abgeordneten haben sich in Straßburg für das Abkommen ausgesprochen – und zwar mit ausgesprochen großer Mehrheit, so dass Swift schon zum kommenden 1. August in Kraft treten kann. So stehen den Terrorfahndern in den USA nun nach Auffassung von Gegnern des Abkommens Tür und Tor offen, um auch die Konten europäischer Bankkunden zu überwachen, um nach verdächtigen Kontobewegungen Ausschau zu halten. Zunächst wird das Abkommen für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Überraschend kam der Zuspruch für den Datenaustausch deshalb, weil die Abgeordneten des Parlamentes noch vor rund fünf Monaten gegen die erste Version gestimmt hatten.
Datenschützer laufen Sturm gegen das Abkommen
Die Folge für die Verbraucher ist relativ schnell auf den Punkt gebracht: Fahnder aus den USA dürfen infolge des Anschläge vom 11. September 2001 Überweisungen aller europäischen Kunden ins Ausland kontrollieren, um verdächtige Daten zu sammeln und im Einzelfall Maßnahmen zu ergreifen. Übermittelt werden die Daten durch den belgischen Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), nach dem eben auch das Abkommen selbst benannt ist. Zu den Überweisungsdaten werden den US-amerikanischen Behörden auch der Namen und die Adresse der Überweisenden samt Adresse sowie die Überweisungssumme und die Daten der Empfänger übermittelt. Bedingung für die Datenweitergabe ist jedoch, dass die Bankkunden aus Europa ihr Geld in Nicht-EU-Länder überweisen. Die Fahnder speisen die Kundendaten in ihr TFTP-Programm gegen den Terror ein.
Was für Anti-Terror-Einheiten ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist, stellt für viele Verbraucherschützer einen wiederholten Schritt hin zum gläsernen Kunden dar. Während die Zustimmung zum Abkommen vielleicht nicht bei allen Beobachtern für Verblüffung sorgt, ist die Zahl der Ja-Stimmen doch unerwartet hoch ausgefallen. Bei nur 109 Gegenstimmen wurde das Swift-Abkommen mit einer großen Mehrheit von 484 Ja-Stimmen angenommen. Unverändert regt sich auch weiterhin Kritik an dem System, weil viele Experten bezweifeln, dass das Swift-Abkommen durch die Möglichkeit, die Finanzströme tatsächlicher und potentieller Terroristen zu kappen, wirklich seinen eigentlichen Zweck erfüllen kann. Zweifel bestehen vor allem an der Effektivität der Daten-Weitergabe durch das Unternehmen, das pro Tag über 15 Millionen Finanz-Transaktionen weiterreicht.
Neben Datenschützer sprechen sich vor allem auch Bürgerrechtler gegen das Abkommen aus. Sie halten es für weitaus sinnvoller, etwaige Kontrollen Verdächtiger auf Antrag der US-Behörden durch die europäische Polizeibehörde Europol durchführen zu lassen. Auf diese Weise blieben unbescholtene Bankkunden geschützt. Problematisch ist für viele Gegner des Abkommens auch die Definition des Begriffs Terrorismus, der häufig als zu unklar bezeichnet wird. Darüber hinaus halten Experten die Datenmenge, die an die US-Behörden weitergereicht werden kann, für zu umfangreich und in diesem Zusammenhang für nicht zweckdienlich.
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.