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EU will klare gesetzliche Regelung für Bonuszahlungen und Manager-Gehälter schaffen
- 08.07.2010
Neben den so genannten Leerverkäufen ist in den letzten beiden Jahren wohl kaum etwas so heftig diskutiert worden wie die Gehälter und Bonuszahlungen der Manager von Bankenhäusern. Immer wieder war von Bürgern und Politikern ebenso kritisiert worden, dass endlich klare rechtliche Vorgaben geschaffen werden müssten, damit Spitzenkräfte der Branche sich nicht weiterhin die Taschen mit hohen Extravergütungen voll machen dürften, während der eigene Konzern aufgrund wirtschaftlicher Fehler und riskanter Investitionen in Schieflage gerät. Denn im Verlauf der Wirtschaftskrise war weltweit immer wieder zu beobachten gewesen, dass Manager Millionensummen erhielten, obwohl zum Teil sogar eindeutig ein fehlerhaftes Management erkennbar gewesen war.
Dass die Kunden der Banken solche Verhaltensweisen nicht nachvollziehen können und vielfach von einem deutlichen Vertrauensverlust in die Chefetagen der Großbanken zu berichten war, ist nur allzu gut nachvollziehbar. Bisher jedoch hatte lediglich der US-amerikanische Präsident Barack Obama angekündigt, zeitig gegen solche ungerechtfertigten Bonuszahlungen in Millionenhöhe vorgehen zu wollen. Und auch dort ist die Kritik an der eher verhaltenen Vorgehensweise der Regierung in Washington längst nicht verhallt, weil vielen Kritikern die Maßnahmen der Politik nicht weit genug gehen. Dafür ist es nun die Europäische Union, die für manchen Beobachter etwas überraschend mit gesetzlichen Vorschriften zu den besagten Bonuszahlungen für die Bankenbranche international von sich reden macht. Die EU ist mit ihren strengen Richtlinien die erste Wirtschaftsregion überhaupt, die sich zu einer derartigen Regelung durchringen kann.
Nur anteilige Boni-Auszahlung, der Rest bei Erfolg der Investitionsmodelle
Am Mittwoch dieser Woche verabschiedeten die Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg in erster Lesung die innovativen Regelungen – und das mit großer Mehrheit. Schon ab dem Jahr 2011 könnte die neue Richtlinie damit in Kraft treten, die vor allem eines besagt: Sehen die Verträge von Bankern etwaige Sondervergütungen vor, dürfen diese nur noch anteilig ausgezahlt werden. Nur noch 30 Prozent der Summen dürfen als Sofortzahlung angewiesen werden, so die neue Regel. Die verbleibenden 70 Prozent der Prämien könnten dann nur noch schrittweise über einen Zeitraum mehrerer Jahre gutgeschrieben. Hintergrund der Regelung ist die Vorsorge, dass Prämien nicht wie früher für hoch riskante Investitionserfolge gezahlt werden, die sich später vielfach als Verlustgeschäfte erwiesen haben und zu einem nicht unwesentlichen Anteil für die Wirtschaftskrise mitverantwortlich waren.
Kein freiwilliges Einlenken der Banken zu erkennen
Das Ziel der Maßnahme der EU ist offensichtlich: Die Banker sollen verstärkt auf Nachhaltigkeit bei der Auswahl von Anlagemodellen setzen, als lediglich auf kurzfristige und riskante Formate zu setzen, die dem Unternehmen eher schaden als nutzen. Bisher hatte sich die Europäische Union lediglich zu Bitten und Empfehlungen bezüglich der Investitionsrisiken durchringen sollen, jedoch blieben die erhofften Veränderungen in der Branche weitgehend aus. Der Binnenmarktkommissar der EU, Michel Barnier, spricht davon, dass die Banken massiv ihre Mentalitäten verändern müssten, weshalb man sich nun für den gesetzlichen Zwang entschieden habe. Denn aus freien Stücken rücken die Institute in Europa (und nicht nur hier) nicht von ihrer bisherigen Vergütungspraxis ab, so dass auch weiterhin exzessive Investments begehrt seien. Um zu einem Umdenken zu führen, bedürfe es ein deutlichen politischen Botschaft. Nur so könnten die Banken scheinbar verstehen, dass ihr früheres Verhalten nicht dem der Modell der Zukunft entsprechen kann und darf. Ohne politische Intervention funktioniere es nicht. Das hätte sich nicht zuletzt daran gezeigt, dass die Bitten der Regierung erfolglos waren, viele Banken hatten sogar Erhöhungen von Prämien und Gehältern der Banker in den vergangenen Monaten vorgenommen.
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