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Verbraucherschützer kritisieren üppige Gebühren bei Vorfälligkeitsentschädigungen
- 02.07.2010
Fast jeder Verbraucher benötigt irgendwann im Leben mal ein Darlehen. Sei es, dass er oder sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, oder außerplanmäßige Anschaffungen getätigt werden wollen und müssen, die mit dem normalen Budget einfach nicht finanzierbar sind. Doch nicht in allen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass der Kreditvertrag auch bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende der Laufzeit aufrecht erhalten werden muss. Wer beispielsweise eine ordentliche Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft erhält, kann dem Dasein als Kreditnehmer vielfach schon vorzeitig ein erfreulich schneller Ende setzen.
Auch durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie, die seit Juni dieses Jahres in der gesamten Europäischen Union gilt, sind die Rechte der Kreditnehmer in diesem Punkt noch zusätzlich gestärkt und ausgebaut worden. Dennoch sehen Darlehensverträge fast durchweg eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung vor. Über diese Klausel sichern sich die Banken den Anspruch, im Falle einer vorzeitigen Kreditablösung dennoch nicht generell ohne Einnahmen leer auszugehen, wenn der Kunde plötzlich an Geld gekommen ist und sich von der Last monatlicher Tilgungen befreien möchte.
Und genau diese Vorfälligkeitsentschädigung ist den Verbraucherschützern der Verbraucher zentrale Sachsen – und nicht nur diesen Experten – ein schmerzender Dorn im Auge. Und zwar nicht völlig unbegründet. Wie die Verbraucherzentrale zu bedenken gibt, nutzen viele Kreditanbieter diese Klausel nur allzu gerne, um sich üppige Entschädigungen zu sichern. Dass die Gebühren zulasten der Kreditkunden oftmals sogar deutlich zu hoch ausfallen, führen die Verbraucherschützer in erster Linie darauf zurück, dass die Banken bei der Berechnung nicht alle möglichen Ansprüche der Kunden einkalkulieren. So sehen viele Darlehensmodelle, beispielsweise bei einem Ratenkredit, bekanntlich ohnehin so genannte Sondertilgungen in den Kreditbedingungen vor. Über dieses Recht könnten die Kunden ihre Kreditbelastungen während der Laufzeit gegen geringe Gebühr – mitunter aber sogar kostenlos – reduzieren. Doch in den Kalkulationen der Kosten im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung der Kreditsummen taucht dieser Faktor aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig gar nicht mehr auf.
Klare gesetzliche Richtlinien für die Berechnung der Ablösegebühren
Doch genau in diesem Punkt könnte sich für die Kreditnehmer eine wohltuende Senkung der Ablösekosten ergeben. Denn durch die neu in Kraft getretene Richtlinie für Verbraucherkredite dürfen bei Krediten mit einer maximal verbleibenden Laufzeit von 12 Monaten dürfen Banken inzwischen nur noch maximal 0,5 Prozent der Restsummen als Gebühr in Rechnung gestellt, bei längeren Restlaufzeiten kann die Bank immerhin noch ein Prozent der Restsummen berechnen. Bei Darlehen jüngeren Datums halten sich die Banken wegen der neuen Richtlinie scheinbar mittlerweile zunehmend an die gesetzlichen Vorgaben. Anders jedoch sieht es vielfach Kreditspezialisten zufolge bei älteren Krediten aus. Hier sollten Kreditnehmer ganz genau überprüfen, welche Kosten durch die Ablösung entstehen und ob die Bank berechtigter Weise in der entsprechenden Höhe Gebühren zugrunde legt.
Problematisch gestaltet sich die Sachlage für Kreditnehmer insbesondere bei Immobiliendarlehen, die vorzeitig gekündigt werden sollen. Handelt es sich Kredite, die über ein Grundpfandrecht abgesichert werden, und besteht kein wichtiger Grund für die Auflösung – der beste Grund ist vermutlich der Verkauf der Eigentumswohnung oder des Hauses – kann die Bank im Grunde bei der Gebührenberechnung nach Gutdünken vorgehen. Können Kunden auf einen guten Grund für die Ablösung des Darlehens verweisen, gilt auch hier die gesetzliche Vorgabe für die Gebührenberechnung. Wer aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit, weil man sich nicht mit der Bank streiten will, auf die Überprüfung der Ablöse-Gebühren verzichtet, darf sich nicht wundern, wenn das Darlehen am Ende schnell ein paar tausend Euro mehr kostet, als dies bei planmäßiger Tilgung der Fall gewesen wäre.
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