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Negative Veränderungen für Kunden durch neue Verbraucherkreditrichtlinie?
- 29.06.2010
Groß war das Medienecho, als bekannt wurde, dass eine europaweite neue Verbraucherkreditrichtlinie den Kreditnehmern innerhalb der Europa endlich mehr Rechte als Bankkunden einbringen sollte. Denn immer wieder war kritisiert worden, dass Banken zu wenig transparent bei der Kreditvergabe arbeiteten und zudem bei vielen Werbekampagnen mit Gebühren und Zinssätze geworben werde, die für den typischen Durchschnitts-Kreditnehmer gar nicht erhältlich seien. Vor allem bei den Zinssätzen ist nun aber bereits seit dem 11. Juni 2010 Schluss mit hohen Versprechungen, die am Ende ohnehin nur für den Idealkunden mit optimaler Bonität realistisch sind.
So positiv die Resonanz von Seiten der Kreditexperten und Verbraucherschützer hinsichtlich der neuen Richtlinie seit Bekanntwerden der Planung ausfielen, wie so oft gibt es auch hier nun einen faden Beigeschmack. Die negative Stimmung kam deshalb auf, weil kritische Stimmen fürchten, die neue, gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht für die Kreditanbieter und die verbesserten Möglichkeiten zum Rücktritt von Kreditverträgen könnten sogar noch zu einer Verschlimmerung der Lage der Kreditnehmer führen. Sollten sich diese Befürchtungen bestätigen, wäre dies ein herber Rückschlag. Denn die Debatten und Verhandlungen um die neuen Vorgaben waren umkämpft, die Vertreter der Verbraucher entsprechend stolz, dass man der Bankenlobby die Zugeständnisse abringen konnte.
Zu komplexe und komplizierte Vorgaben aus Brüssel
Ein Problem sehen die Kritiker darin, dass in vielen Ländern - so zum Beispiel in der Alpenrepublik Österreich - über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus noch weiter reichende Regulierungen gegeben habe. In anderen Punkten gingen die Umsetzungen aus Sicht von Verbraucherschützern nicht weit genug. So verzichtet man in Österreich beispielsweise auf eine Obergrenze bei Kreditsummen, für die die neue Richtlinie gilt. Abstriche machte man jedoch bei den Strafen für Banken, die bei der Bonitätsprüfung ihrer potentiellen Kreditkunden nicht ausführlich und sorgsam genug vorgehen. Ursprünglich wären in diesem Bereich der Kreditverträge rechtlich geregelte Senkungen der Rückzahlungssummen möglich gewesen. Fühlt sich ein Kreditnehmer nun aber falsch behandelt, bleibt ihm oder ihr nur der zivilrechtliche Weg, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Alles in allem loben Verbraucherschützer in ganz Europa aber die strengeren Regeln für die Banken, die durch die Novelle weniger Spielraum bei der Darstellung ihrer Produkte haben als früher. Für die Bankenvertreter in der EU sind jedoch diese Restriktionen nicht ganz unproblematisch und auch für die Verbraucher durchaus ein möglicher Nachteil. Experten rechnen infolge der neuen Richtlinie damit, dass die Zahl der verschiedenen Darlehen in den Ländern rasch sinken könnte. Insbesondere in puncto Individualität wird sich der Markt vermutlich wesentlich verändern. Zukünftig, so die Bankenvertreter, werde der Kreditmarkt weit einheitlicher aussehen als in der Vergangenheit. Zudem hält man die Vorgaben für die Informationen zu Kreditmodellen für zu kompliziert, als dass diese wirklich im Interesse der Verbraucher umzusetzen wäre.
Dabei bezieht man sich vor allem auf den Umfang der Informationsformulare. Denn schon bei den einfachsten Kreditangeboten umfassen die Informationen zum Produkt rund sechs Seiten. Verbraucherschützer hingegen weisen diesen Vorwurf zurück. Auch vor dem Inkrafttreten der neuen Novelle hätten Kreditnehmer kaum weniger zu lesen gehabt, wenn sie ihre Kreditbedingungen in aller Ausführlichkeit studieren wollten. In einem Punkt sind sich Verbraucherschützer und die Bankenlobby dann am Ende aber doch wieder einig: Die Richtlinien der EU selbst seien aber nicht ideal, häufig seien erst durch die Nachbearbeitung in den Mitgliedsstaaten sinnvolle Regelungen gefunden worden.
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