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                  BHW Bausparkasse: Ungerechtfertigte Wertermittlungsgebühr zieht Strafgeld nach sich

                  - 26.06.2010

                  Es ist keineswegs eine neue Situation, dass Banken und Finanzierer immer wieder nach neuen Einnahmequellen suchen, die aus Sicht von Experten nicht grundsätzlich angemessen wirken. Bestenfalls hat der Widerspruch aus dem Kreis Verbraucherschützer gegen nicht nachvollziehbare Gebührenmodelle für die Unternehmen aber keine Folge. Das hatte auch die BHW Bausparkasse miterleben dürfen. Sie hatte bei der Finanzierung von Immobilien Gebühren bei der Ermittlung von Gebäuden gearbeitet und sich dabei den Unmut von Kunden und Verbraucherschützern zugezogen.

                  Die Diskussionen gingen letzten Endes so weit, dass sich die Bausparkasse sogar vor Gericht für ihre Arbeitsweise rechtfertigen musste. Und war damit in guter Gesellschaft. Denn vor der BHW Bausparkasse wurden bereits die Mitbewerber Spard-Bank West und das Unternehmen Wüstenrot von den Landgerichten in Düsseldorf und Stuttgart darüber aufgeklärt, dass ihre Gebühren und Klauseln hinsichtlich der Wertermittlungs-Gebühren bei der Immobilienfinanzierung nicht zulässig sind. Selbst die Ombudsleute, die für die deutschen Privatbanken tätig sind, hatten darauf bestanden, dass Kunden von ihrer Bank für diese Arbeit erhobene Gebühren zurückerhalten sollten.

                  Minimale Umformulierung reicht nicht aus

                  Vor dem Landgericht Hannover hatte die BHW Bausparkasse unter dem Aktenzeichen 18 O 346/07 ihrerseits das juristische Nachsehen gehabt, weil man sich dort wie die Konkurrenz zusätzlich an den Kreditnehmern zu bereichern versuchte. Geklagt hatte die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale. Doch bekanntlich lassen Banken gute Anwälte für sich arbeiten. So auch im Falle der BHW Bausparkasse. Vom gerichtlichen Verbot ließ man sich dort nicht abhalten, auch weiterhin Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes zu erheben.

                  Zu diesem Zweck hat die Bausparkasse in ihren Finanzierungsverträgen lediglich das Wort "Gebühren" gegen den Terminus "Auslagen" ausgetauscht und weiter an der Gebührenpraxis festgehalten. Immerhin hatte man bereits seit einigen Jahren Gebühren erhoben, da wollte man scheinbar nicht so völlig widerstandslos von der bisherigen Kalkulation abweichen; auch nicht vor dem Hintergrund mehrerer Gerichtsurteile seit dem Jahr 2007, die einstimmig aussagen: Gebühren für die Wertermittlung dürfen grundsätzlich nicht an die Kunden weitergereicht werden, sondern müssen von den Banken selbst getragen werden.

                  Gebühren nur für Leistungen im Kundeninteresse erhoben werden

                  Dass man sich nicht an de Vorgabe des Landgerichts in Hannover gehalten hat, dafür bezahlt der Finanzierer BHW Bausparkasse nun ein Strafgeld in Höhe von immerhin 100.000 Euro. Sollte es in Zukunft zu weiteren Verstößen kommen, könnten die Strafen noch deutlich höher ausfallen, so das Oberlandesgericht Celle in dieser Sache. Grund für die Urteile war übrigens durchweg die Tatsache, dass die Banken ihren Kunden nur Gebühren in Rechnung stellen dürften, wenn die Leistungen im Interesse der Kreditnehmer wären – dies ist bei der so genannten Wertermittlung aber nicht der Fall, denn diese führen die Banken nur zur eigenen Sicherheit bei der Kreditvergabe durch.

                  Die Bestätigung der bisherigen Urteile durch das Celler Oberlandesgericht ist auch ein eindeutiger Fingerzeig in Richtung der anderen Immobilienfinanzierer, die nun wissen, was im Falle einer Zuwiderhandlung und drohen kann. Die Verbraucherschützer indes sorgen sich zwischenzeitlich um die Kunden, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen und die vormals üblichen Gebühren in Höhe von mitunter mehreren hundert Euro bezahlt haben. Die sollten nun nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW schleunigst die gezahlten Gelder von ihrer Bank zurückverlangen. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen können Kreditkunden entsprechende Musterbriefe herunterladen, um sich die Arbeit zu erleichtern.

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