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Entscheidung über Automatengebühr spätestens im Herbst
- 25.06.2010
Der Unmut der Verbraucher über die gängige Gebührenpraxis der deutschen Banken hinsichtlich der Automatengebühr bleibt weiterhin ein Reizthema für Verbraucherschützer, auch wenn das Problem einstweilen nicht mehr das große Medienecho hervorruft. Vom Tisch ist die Kritik dennoch nicht, wie eine Meldung aus dem Umfeld des Bundeskartellamtes deutlich macht.
Die Wettbewerbshüter aus Bonn befassen sich nach wie vor mit der Frage, wie eine einheitliche Regelung für Gebühren am Geldautomaten aussehen könnte. Aufgekommen waren die Debatten über die bisherige Vorgehensweise der Banken, weil diese zum Teil in Einzelfällen sogar Gebühren in zweistelliger Höhe in Rechnung stellten, wenn Kunden fremder Institute Bargeld an ihren Automaten bezogen. Für die Verbraucherschützer, aber auch für die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist diese Arbeitsweise in keiner Weise hinnehmbar.
Regelung soll Anfang 2011 in Kraft treten
Dementsprechend forderte die Ministerin die deutschen Bankenverbände schon vor Monaten auf, ihrerseits für einheitliche Gebührenmodelle zu sorgen. Diese sollten nicht nur faire Konditionen beinhalten, sondern vor allem dafür sorgen, dass die Bankkunden klar und deutlich erkennen können, welche Gebühren für die Abhebung erhoben werden. Vielfach war und ist dies nämlich bisher nicht eindeutig am Automaten selbst ersichtlich, so dass mitunter erst der Blick auf die Kontoauszüge verrät, welche Kosten durch die Abhebung am Automaten entstehen, wenn es sich nicht um einen Automaten der eigenen Hausbank handelt.
Auf rein freiwilliger Ebene lassen die Banken bisher die erhoffte Kooperationsbereitschaft vermissen, wenngleich zwischenzeitlich verschiedene Vorschläge unterbreitet worden waren. Wirklich einheitliche Regelungen sind weiterhin nicht zu finden in der Branche. Entsprechend könnte es schon bald zu einer staatlichen Maßgabe für die Banken kommen. Denn angeblich will das Bundeskartellamt spätestens bis zum Herbst eine Entscheidung fällen, ob und wie eine gesetzlich geregelte Höchstgebühr für die Nutzung von Fremdautomaten aussehen könnte. Schon seit Mai liegt ein mögliches Konzept vor, dass eine maximale Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Automatennutzung bei Banken und Sparkassen gleichermaßen vorsieht. Umsetzen will man zudem zum Beginn des Jahres 2011 eine Kennzeichnungspflicht, damit Kunden direkt und schon vor der Abhebung wissen, was die Nutzung fremder Automaten kostet.
Prüfung durch die Behörde unausweichlich
Wichtig ist der Behörde nach Aussagen des Präsidenten Andreas Mundt insbesondere, dass die Maximalgebühr im von den Banken angebotenen Kostenmodell zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum gelten. Geplant haben die Bankenverbände eine vorübergehende Regelung, die für 18 Monate gelten soll. Grundvoraussetzung für die Zulassung des Gebührensystems ist laut Bundeskartellamt in erster Linie, dass infolge der Regelung nicht mehr länger exzessive Kosten erhoben werden, wie dies früher bei etlichen Banken zu beobachten war, so Mundt in einer aktuellen Stellungnahme.
Verbraucherschützer kritisierten zuletzt immer wieder, dass die Umsetzung einer einheitlichen Gebührenregelung zu viel Zeit in Anspruch nimmt, so dass zunächst auch weiterhin hohe Gebühren für die Fremdautomaten-Nutzung in Rechnung gestellt werden. Eine Alternative zur Prüfung durch das Kartellamt in Bonn gibt es jedoch nicht, wie die Bundesverbraucherschutzministerin erneut bestätigte.
Der Grund für den Kontrollbedarf liegt darin, dass es sich bei der möglichen Einheitsgebühr von maximal fünf Euro um eine Preisabsprache handelt. In solchen Fällen muss ohne Ausnahme das Bundeskartellamt tätig werden, um die obligatorische Wettbewerbskontrollen durchzuführen. Ein paar Monate müssen sich die Bankkunden also noch gedulden, bis es endlich so weit ist, dass sie kein böses Erwachen mehr nach der Bargeldabhebung erleben.
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