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                  Sparkasse Ingolstadt muss Verbrauchern mit Visa-Karte Automatennutzung erlauben

                  - 24.06.2010

                  Schon vor einigen Monaten hatte ein Gerichtsurteil des Münchener Landgerichts bezüglich der Ablehnung von Kreditkarten bei der Sparkasse Ingolstadt in den Medien für großen Diskussionsbedarf gesorgt. Das Gericht hatten entschieden, dass besagte Sparkasse im Recht war, als sie die Kreditkarten des Anbieter VISA von verschiedenen Banken abgelehnt hatte. Mehrere Banken hatten seinerzeit gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt, weil sie sich und ihre Kunden aufgrund dieser Arbeitsweise der Sparkasse benachteiligt sahen. Nach Verkündung der Urteils durch das Landgericht hatten sich einige Banken mit dem Richterspruch zufrieden gegeben.

                  Die Targobank, das Unternehmen ING-DiBa und verschiedene andere Institute wollten sich jedoch mit diesem Urteil nicht abgeben und wagten den Schritt in die nächste Instanz.

                  Aus gutem Grund, wie sich nun gezeigt hat. Denn das Oberlandesgericht München kam zu einem anderem Urteil. Dort ist man der Auffassung, dass Inhaber einer Visa Kreditkarte wie andere Verbraucher Zugang zu Bargeld an den Automaten aller Banken haben müssen. So muss die Sparkasse Ingolstadt wie die Institute in allen anderen deutschen Bundesländern jedem potentiellen Nutzer ihr Automatennetz öffnen.

                  Verweigerung wäre als Kunden-Diskriminierung zu werten

                  Jede andere Vorgehensweise wäre – und genau damit begründen die Richter des Oberlandesgerichts ihr Urteil – eine klare Diskriminierung der Visa-Karteninhaber. Erst im vergangenen Dezember hatte das Landesgericht die Klage der Banken (an der mit der Volkswagen Bank auch eine der deutschen Autobanken beteiligt war) abgewiesen. Die beklagte Bank müsse keineswegs zwingend allen Fremdkunden ihre Automaten zugänglich machen, hieß es damals. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Sparkasse Ingolstadt Kreditkarten anderer Banken akzeptiere, wobei diese Karten nur gegen Zahlung hoher Nutzungsgebühren zulässig waren.

                  Doch dieses Urteil des Landesgerichts wird durch die neue Entscheidung der höheren Instanz nun aufgehoben. Die Folge des Urteils stößt bei Verbrauchern, die im Besitz einer Visa Kreditkarte sind, auf regen Zuspruch. Denn durch das Urteil kommen einige Kunden nun sogar in den Genuss einer kostenlose Inanspruchnahme des Automatennetzes, so zum Beispiel diejenigen, die eine Kreditkarte der Deutschen Kreditbank (DKB Bank) besitzen. Doch auch bei allen anderen Visa-Karten sind die Gebühren vergleichsweise gering.

                  Erneute Revision ist durchaus möglich

                  Beobachter der andauernden Probleme mit der Akzeptanz fremder Kunden bei den deutschen Banken gehen schon jetzt davon aus, dass mit dem neuen Urteil aber noch lange nicht das letzte Wort in dieser Sache gesprochen ist. Möglich wäre zum Beispiel, dass die Sparkasse sich nicht mit dem Widerruf zufrieden geben und folgend vor den Bundesgerichtshof ziehen könnte. Allerdings ist derzeit ebenso denkbar, dass eine Revision durch das Oberlandesgericht München gar nicht erst zugelassen wird. Hierzu muss erst eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Bis dahin aber können zunächst einmal alle Kunden bei der Sparkasse in gleicher Weise Bargeld an den Automaten abheben.

                  Wichtig ist das Urteil aus Sicht von Kreditkarten-Experten vor allem deshalb, weil das Netz der Automaten bei den Sparkassen in ganz Deutschland besonders dicht ist, so dass Verbraucher überall bequemen Zugang zu Bargeld erhalten. Somit heißt es für die Verbraucher nun Daumen drücken, dass das Urteil endgültig ist. Andernfalls könnten sich andere Sparkassen sich die Arbeitsweise der Ingolstädter Sparkasse zum Vorbild nehmen.


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