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Bald gesetzlich geregelte Frauenquote bei Wirtschaft in Deutschland?
- 14.06.2010
Schon seit vielen Jahren beklagen viele Wirtschaftsexperten in Deutschland, dass die Vergabe von Arbeitsplätzen in höheren Managementebenen bei den Unternehmen an weibliche Bewerber in bedenklicher Form zu wünschen übrig lässt. Zuletzt war es beispielsweise die Telekom, die sich dazu entschieden hatte, in den kommenden fünf Jahren bis 2015 über eine Frauenquote dafür zu sorgen, dass 30 Prozent der Stellen im mittleren und oberen Führungssegment mit Frauen besetzt werden soll.
Regulierungen in dieser Weise sind nicht durchgehend unumstritten. Etliche Experten halten Zwangsregeln für wenig sinnvoll. Andere Fürsprecher der Rechte weiblicher High Potentials hoffen, dass die Marschrichtung der Telekom auch für andere Unternehmen eine Vorbildfunktion einnehmen könnte. Immerhin ist die Telekom der erste große deutsche Konzern, der sich zu einer Frauenquote durchringt.
Doch nicht nur in der Wirtschaft stellt man Überlegungen dazu an, wie man Frauen endlich an die wirtschaftliche Spitze bringen kann. Auch die deutsche Familienministerin Schröder und ihre Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger vom Koalitionspartner FDP möchten möglichst schnell für einen rechtlichen Rahmen sorgen, der Frauen in Deutschland bessere Chancen auf einen Spitzenjob verschafft, sofern sie die gleiche Qualifikation wie männliche Mitbewerber vorweisen können. Zu diesem Zweck so ein neues Gesetz geschaffen werden, dass Unternehmen im Lande zur Einrichtung und zwangsläufig auch zur Einhaltung einer eigenen Frauenquote anhalten soll. Um ein sich selbst kontrollierendes System soll es nicht gehen. Vielmehr sieht die Planung – die bereits im Koalitionsvertrag aufgenommen worden sei, so die Familienministerin in aktuellen Stellungnahmen – eine verpflichtende Berichterstattung von Seiten der Unternehmen vor.
Telekom kommt eine Art Vorreiterrolle zu
Während die Telekom besagte 30 Prozent als Quote umzusetzen gedenkt, will Ministerin Schröder eine Quote in Höhe von 20 Prozent anstreben. Dass dieser Wert möglicherweise nicht erreichbar sein könnte, diese Gefahr sieht die CDU-Politikerin Schröder nicht. Sie weist vielmehr darauf hin, ein solches Gesetz führe nach Inkrafttreten dafür, dass Unternehmen generell in transparenter und ausführlicher Weise über ihre Bemühungen zur Erreichung der gesetzlich geregelten Frauenquote gezwungen wären. Auch die gesetzliche Quote soll bis Ende 2015 erreicht werden. Mit diesem zeitlichen Rahmen will man der Erkenntnis Rechnung tragen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nur mittelfristig erreicht werden könne.
Gänzlich neu ist der Ansatz nicht. Schon jetzt fordert die so genannte Regierungskommission für gute Unternehmensführung von den Unternehmen eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Rahmen der Arbeitsplatzvergabe. Doch die Frage nach einer angemessenen Quote ist bisher weitestgehend unbeantwortet geblieben. Grundsätzlich hält die Familienministerin die Bemühungen der deutschen Unternehmen in diesem Punkt aber für durchaus löblich. Ausruhen dürfe man sich aber dennoch nicht. Es sei nötig, dass weiterhin Verbesserungen erzielt werden, damit die deutsche Wirtschaft nicht wie bisher vor allem von männlichen Managern dominiert werde. Eine Erhöhung der weiblichen Chefs im mittleren und oberen Management führe letztlich auch zu besserer Qualität in den Unternehmen selbst, weil diese von den besonderen Fähigkeiten ihrer weiblichen Arbeitskräfte zusätzlich profitieren können.
Aus der Wirtschaft selbst wird derzeit einmal Kritik an der Rolle der Politik hinsichtlich des zu geringen Frauenanteils laut. So sei es nicht zuletzt die Politik, die durch mangelnde Bereitschaft, bessere Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen, einen nicht unerheblichen Beitrag zu niedrigen Zahl von weiblichen Top-Managern geleistet habe in den vergangenen Jahren. Auch diesem Vorwurf weiß Familienministerin Schröder zu begegnen. Sie kämpfe mit aller Kraft für die Schaffung eines rechtlichen Anspruchs auf einen Kindertagesstätten-Platzes für jedes Kind, der schon ab dem Jahr 2013 gelten soll.
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