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                  Verbraucherkreditrichtlinie soll Darlehensangebote übersichtlicher machen

                  - 07.06.2010

                  Vor allem eines versprechen sich die deutschen Verbraucherschützer wie auch die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner von den neuen gesetzlichen Richtlinien, die seit diesem Monat hierzulande gelten: mehr Transparenz im Sinne der Bankkunden. Denn endlich konnte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, stärker als bisher die Kreditnehmer zu schützen, als dies bisher der Fall gewesen war.

                  Schon seit langem waren die Verbraucher insbesondere bei der Ausrichtung von Werbemaßnahmen bei Krediten auf dem Markt mehr als unzufrieden. Denn für potentielle Kunden war es zuletzt immer schwieriger geworden, seriöse Produkte von so genannten Lockangeboten zu unterscheiden. Zunehmend hatten die Banken und andere Kreditanbieter darauf gesetzt, im Rahmen von Werbeaktionen mit Zinskonditionen für PR zu sorgen, die nur unter idealen Bedingungen überhaupt erhältlich waren. Dies kam nur den allerwenigsten Kreditnehmern zugute. Die große Mehrheit zahlte am Ende deutlich mehr über den effektiven Jahreszins. Mit dem Stichtag 11. Juni soll sich dies nun endlich ändern – und zwar nicht nur deutschlandweit, sondern innerhalb der gesamt Europäischen Union. Diese Regulierung erfolgt vor dem Hintergrund des neuen Standards SEPA (Single Euro Payment Area), der seit einigen Wochen für den Zahlungsverkehr in der EU geschaffen wurde.

                  SEPA-Standard führt zu neuer Kredit-Regelung

                  Die Mitglieder der Union streben über das Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie stärkere Übersichtlichkeit bei Kredit- und Kreditkarten-Produkten an. Auch bei vielen Anbietern selbst wird die neue Richtlinie mit offenen Armen empfangen, meist mit dem Argument, zukünftige Kunden könnten in Zukunft besser den Vergleich verschiedener Angebote vornehmen auf Basis der eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen. Dafür sorgt eine einheitliche Vorlage, die bei der Aufstellung von Kreditangeboten ab der kommenden Woche bei Kreditinstituten, Banken und anderen Unternehmen der Branche anzuwenden ist. So werden Verbraucher demnächst Modelle zur Finanzierung aus verschiedenen europäischen Ländern gegenüberstellen können. Dies wirkt sich insofern als vorteilhaft aus, als dass Experten schon seit einiger Zeit von einer zunehmenden Internationalisierung des Kreditmarktes in der EU ausgehen. Moderne Kunden – so die Prognosen von Analysten – werden zukünftig nicht nur im eigenen Land nach Darlehensmöglichkeiten suchen.

                  Gültigkeit hat die Verbraucherkreditrichtlinie wie gesagt auch für Produkte aus dem Bereich der Kreditkarten, so dass noch mehr Kunden von den neuen Gegebenheiten profitieren werden. Auch hier sind die Anbieter gezwungen, klare und einheitliche Angaben zu den geforderten Zinssätzen, möglichen Nebenkosten aus Sondertilgungen (und im Besonderen bezüglich der Gebühren im Falle einer verspäteten Rückzahlung!) und anderen Extras sowie den zusätzlichen Kreditleistungen zu machen. Diese Korrektur bisher bestehender Richtlinien bringt nicht zuletzt die Komponente Zeitersparnis ins Spiel. Denn früher war der Aufwand bei der Suche nach finanzierbaren Krediten und günstigen Kreditkarten zeitaufwendig, wenn die Verbraucher nicht über ausreichend Hintergrundwissen verfügten. Die neuen europaweit geltenden Vorgaben für das Produktdesign sollen auch dazu führen, dass Verbraucher immer und überall auf die gleichen Angaben zugreifen können. Ob ein Kredit via Internet, in einer Bankfiliale oder im Rahmen von Aktionen auf Messen, etc. feilgeboten wird, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

                  Dennoch Kritik aus dem Kredit der Verbraucherschützer zu vernehmen

                  Wie so häufig finden Verbraucherschützer aber auch in diesem Zusammenhang das eine oder andere Haar in der Suppe. Denn zum einen kann der größere Umfang an Informationsmaterial bei den Krediten für Laien ebenso gut für zusätzliche Verwirrung sorgen. Schon vor dem Start der neuen Richtlinie wird kritisiert, dass auch diese neue Gesetzvorlage etliche Lücken enthält, die Kreditanbieter für sich nutzen könnten, um in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die eine oder andere Extra-Gebühr verankern zu können. Einmal ist das Motto also: Wer suchet, der findet. Auch bei positiven Veränderungen im Interesse der Verbraucher lässt sich Negatives zu Tage fördern.


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