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ITA-Studie zeigt erneut Transparenz-Probleme bei Rentenversicherungen
- 26.05.2010
Im Juli dieses Jahres werden bereits zwei Jahre vergangen sein, seit die so genannte VVG-Informationspflichtverordnung in Deutschland in Kraft getreten ist. Im Juli des Jahres 2008 hatte der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Anbieter von Lebensversicherungen potentielle Versicherungsnehmer vor der Unterzeichnung des Vertrages auf etwaige Kosten hinweisen müssen, die mit der Police verbunden sind. Grund für die Schaffung der Informationspflicht zum Versicherungsvertragsgesetz war die Tatsache, dass für die Kunden ohne Hintergrundwissen vielfach kaum erkennbar war, welche Gesamtkosten eigentlich tatsächlich erhoben werden für den Abschluss der Lebensversicherung.
Auch um die Verständlichkeit und die Übersichtlichkeit der Vertragsvereinbarungen stand es in vielen Fällen unabhängigen Tests zufolge nicht immer zum Besten. Die neue Verordnung sollte im Sommer 2008 endlich die erforderliche Transparenz für die Verbraucher bringen. So sah es wenigstens der Plan der Regierung vor. In der Realität präsentiert sich die Situation auch fast zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen VVG-InfoV noch immer nicht unbedingt erfreulich aus Sicht der Versicherungsnehmer.
Von Transparenz kann nur bedingt die Rede sein, so das Ergebnis einer gerade veröffentlichten Studie, die das Berliner Institut für Transparenz in der Altersvorsorge – kurz: ITA – erstellt hat.
50 verschiedene deutsche Anbieter und ihre Produktinformationsblätter haben die Experten im Rahmen der Studie unter die Lupe genommen, mit einem nicht gerade positiven Ergebnis. Die Informationen, die von vielen Versicherungsgesellschaften bereitgestellt werden, eignen sich oftmals nicht einmal ansatzweise, um den gesetzlichen Anforderungen an die Kostenmodelle gerecht zu werden. Auch wenn Kosten angegeben werden, sind diese häufig für die Verbraucher nicht nachvollziehbar; ein sinnvoller Vergleich verschiedener Produkte ist auf Basis der aufgelisteten Daten somit kaum oder grundsätzlich nicht möglich für unerfahrene Versicherungskunden in spe.
Unklare Formulierungen verschleiern Kostenberechnung bei Policen
Insgesamt hat das Institut 109 Tarife mitsamt ihrer Produktbeschreibungen auf Herz und Nieren geprüft, um herauszufinden, ob die Vorgaben des Gesetzgebers auch wirklich in die Praxis umgesetzt wurden in den zurückliegenden beiden Jahren. Wichtige Kriterien bei der Analyse waren neben der leichten Verständlichkeit und Übersichtlichkeit auch Knappheit bei den Formulierungen sowie vor allem auch die Richtigkeit der Inhalte der Broschüren zu den Basis-Rentenversicherungs-Produkten.
Unterm Strich kommen die Prüfer des ITA zur Einsicht, dass nicht ein einziges der Informationsblätter in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen und den Formulierungsvorschlägen entspricht. Noch immer nutzen viele Versicherer nach Aussagen des Autors der Studie und ITA-Geschäftsführers Mark Ortmann die sich bietenden Möglichkeiten, um Kostenfallen hinter unverständlichen und unnötig langen Formulierungen zu verstecken.
Statt wie erforderlich klare und präzise Darstellungen zu liefern, finden sich in vielen Informationsschreiben zu den Versicherungsprodukten auch heute noch schönfärbende Werbe-Statements, die keine wirkliche Transparenz bringen. Eher ist es sogar der Fall, dass überflüssige Zusatz-Erklärungen als regelrechte Ablenkungs-Aussagen genutzt werden, um über die tatsächlichen Kosten der Rentenversicherungspolicen hinweg zu täuschen. Die eigentlich benötigten Angaben zu den endgültigen Kosten fehlen mitunter vollständig.
Einmal mehr zeigt die ITA-Studie, dass es (auch wenn etwa die Hälfte der getesteten Produkte im Mittelfeld bei Noten von befriedigend oder ausreichend liegt) nicht ausreicht, wenn der Gesetzgeber Vorschriften schafft, wenn später nicht regelmäßig geprüft wird, ob sich die Vertreter der Versicherungswirtschaft nicht in entsprechender Weise an ihnen orientieren, weil sie keine Konsequenzen im Falle einer Nichtbeachtung zu befürchten haben. Zudem kritisiert das Institut, dass einige wichtige Angaben nicht in der Verordnung aufgeführt sind, die für Verbraucher jedoch dringend erforderlich sind, um transparente Vergleiche vornehmen zu können.
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