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BGH verbietet Ryanair Modell der Kreditkartengebühren
- 21.05.2010
Schon seit Jahren sind die zusätzlichen Gebühren bei den Billig-Airlines Verbraucherschützern und Kunden gleichermaßen ein Dorn im Auge. Mit Extrakosten für Gepäck, Verpflegung an Bord der Flieger oder hohe Gebühren für den Fall einer Stornierung sowie Bearbeitungsgebühren bessern die Anbieter ihre Einnahmen auf, die aufgrund der teils extrem geringen Tarife für die eigentlichen Flugtickets eher überschaubar ausfallen. Der Einfallsreichtum der Fluglinien kannte dabei in der Vergangenheit kaum Grenzen. So berechnete der bekannte Anbieter Ryanair seinen Kunden auch dafür weitere Gebühren, wenn die Verbraucher ihre Zahlungen per Kreditkarte durchführen wollten. Vier Euro sahen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der irischen Fluglinie für diesen Bezahlvorgang pro Person und Flug vor als Verwaltungsgebühr, obwohl gerade diese Abwicklung aus Sicht der Verbraucherschützer mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Mit der Frage nach der Korrektheit dieser zusätzlichen Gebühren musste sich nun auch der Karlsruher Bundesgerichtshof beschäftigen, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Fluglinie geklagt hatte. Das Urteil unterstützt die Position der Fluggäste. Grundsätzlich sei es zulässig, dass die Fluggesellschaften an den Flughäfen auf die Bezahlung in bar verzichten und stattdessen auf die bargeldlosen Dienstleistungen vertrauen. Allerdings müsse garantiert sein, dass die Kunden für die Kreditkartenzahlung keine weiteren Gebühren entrichten müssen, so die Richter des BGH in ihrem Urteil, das unter dem Aktenzeichen Xa ZR 68/09 nachzulesen ist. Werden ergänzende Gebühren erhoben, stelle dies eine unzulässige Benachteiligung der Verbraucher dar.
Kunden und Fluglinie in Einzelpunkten im Recht
Die Formulierung des BGH liest sich in diesem Punkt wie folgt: Für die Kunden muss generell möglich sein, eine Bezahlung der Flugtickets auf gängigem Wege durchzuführen, die mit einem zumutbaren Aufwand verbunden ist, ohne dass zugleich weitere Gebühren durch die Anbieter in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Unternehmen Ryanair zeigt man sich bezüglich des Urteils dennoch recht zufrieden. Als einen wegweisenden Sieg bezeichnet Unternehmenschef Michael O’Leary die Tatsache, dass das Gericht Ryanair das Recht zusprach, Bargeldzahlungen in den Beförderungsbedingungen der Airline auszuschließen.
Dies stelle schon deshalb kein rechtliches Problem dar, weil Buchungen bei Ryanair größtenteils via Internet vorgenommen werden. Eine Bargeldzahlung stellt in diesem Zusammenhang nach Auffassung des BGH einen deutlichen Mehraufwand dar – und zwar sowohl für die Fluglinie als auch die Kunden selbst. Extragebühren hatte die Fluglinie übrigens auch für andere Bezahl-Alternativen wie die ec-Karte oder die girocard erhoben. Dass mit der VISA Electron-Karte immerhin in einem Fall gebührenfrei bezahlt werden konnte, hielten die Richter jedoch für nicht ausreichend. Gibt es hingegen eine kostenlose Bezahlmöglichkeit, von der alle Kunden Gebrauch machen können, sind Kreditkartengebühren jedoch durchaus zulässig.
Wie so oft bei juristischen Auseinandersetzungen zeigen sich beide Parteien als Sieger des Prozesses. Während Ryanair das eigene Gebührenmodell weitgehend bestätigt, spricht man beim Bundesverband der Verbraucherzentralen von einem positiven Prozessverlauf im Sinne der Kunden. die zukünftig nur noch in Ausnahmefällen zusätzliche Verwaltungsgebühren bei der Reservierung von Flugtickets zahlen müssen. Für die Verbraucher wird das Urteil zu den Kreditkartenzahlungen wohl auch bei den anderen Anbietern für eine bessere Ausgangslage sorgen. Denn nicht nur bei Ryanair war die beklagte Gebührenpraxis bisher gang und gäbe. Bei Ryanair jedenfalls möchte man auch in Zukunft kooperationsbereit bleiben, um im Interesse der Kunden gemeinsam mit den Verbraucherzentralen für mehr Wettbewerb und möglichst große Auswahl auf dem Markt zu sorgen.
Fragen zu BGH verbietet Ryanair Modell der Kreditkartengebühren
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