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Finanzaufsicht kritisiert erneut Beratungsdokumentation bei Banken
- 07.05.2010
Erst gestern war es die Verbraucherministerin Aigner, die den Banken und Kreditinstituten damit droht, notfalls gesetzliche Vorkehrungen treffen zu wollen, sollten die Unternehmen nicht endlich die nötigen Schritte in die Tat umsetzen, um die Position der Bankkunden zu stärken. Denn noch immer ist die Lage bei der obligatorische Beratung zu Krediten und Geldanlagen teils mangelhaft.
Das bestätigt auch die neuerliche Stellung der der Bundesfinanzaufsicht. Die BaFin hatte bereits vor rund drei Monaten begonnen, die Anlageberatung bei den Instituten auf die Probe zu stellen. Ausgelöst worden war diese Überprüfung unter anderem, nachdem sich viele Verbraucher über die schlechte oder falsche Beratung sowie die mangelhafte Qualität der Protokollierung der Gespräche zwischen den Beratern der Banken und den Kunden in spe beklagt hatten. Obwohl die Branche schon vor Monaten Maßnahmen ergriffen hatte, um eine bessere Dokumentation gewährleisten zu können, besteht auch weiterhin Bedarf für etliche Verbesserungen.
Vielfach schlechte Ausbildung der Anlageberater
Größter Knackpunkt scheint zu sein, dass die eigentlichen Investitionswünsche der Anleger in zu geringem Umfang in den Protokollen der Banken aufgeführt werden. Knapp mehr als 300 Banken, Kreditinstitute sowie Anbieter unterschiedlicher Finanzdienstleistungen mussten der Finanzaufsicht Rede und Antwort zur Protokollierung stehen. Darüber hinaus wurden rund 1.100 vorliegende verschiedene Protokolle von insgesamt 192 Beratungsunternehmen ausgewertet.
Die Unterlagen wurden beziehen sich auf Beratungsgespräche aus dem Januar dieses Jahres. Zusätzlich analysierten die Experten der BaFin Unterlagen zur Durchführung von Schulungen, die bei mehr als 150 Instituten eingesetzt werden, um Mitarbeiter auf die Beratungsgespräche vorzubereiten. Hier besteht ein Problem aus Sicht der Experten der Finanzaufsicht vorrangig darin, dass die Teilnehmer der internen Schulungen nur in unzureichender Form durch praxisnahe Beispiele auf ihren späteren Alltag vorbereitet werden.
Protokolle lassen oft Lücken erkennen
Auffallend war im Rahmen der Auswertung zunächst, dass eingesetzten Vordrucke zur Protokollierung bei 27 Dienstleistern und immerhin 15 Kreditinstituten überhaupt nicht vollständig waren. Kritisiert wird von der BaFin des weiteren, dass nur in sehr eingeschränkter Weise Platz für individuelle Aussagen der Kunden sowie ihre jeweiligen Lebensumstände bleibe innerhalb der Beratungsabwicklung. Fast immer setzen die Unternehmen auf Antwort-Alternativen zum Ankreuzen. Auf diese Weise könne jedoch nicht in ausreichender Form auf Sonderfälle und besondere Vorstellungen der Verbraucher eingegangen werden, so die Bedenken der Aufsicht.
Dies widerstrebt deutlich den Forderungen von Seiten der Behörde, die sich grundsätzlich gegen die ausschließliche Verwendung von Baustein-Protokollen ohne Freiräume für Extra-Aussagen ausspricht. Doch auch bei den Unternehmen, die bei den Protokollvordrucken den gewünschten Platz für die Personalisierung bieten. Denn was nützen den Kunden die Möglichkeiten der Ergänzung, wenn diese – wie im Fall von gut zwei Dritteln aller Dokumente zu erkennen im Test – kaum eingesetzt oder vollkommen ungenutzt bleiben.
Banken sollen Stellung beziehen
Abgerundet wird die Fehleranalyse durch die Kritik an der Vorgehensweise der meisten Banken und Dienstleister bezüglich der schriftlichen Besiegelung der Beratungsprotokolle. Denn mehrheitlich müssen auch die Kreditkunden und Anleger eine Unterschrift erbringen. Häufig (immerhin in jedem vierten Fall war dies zu beobachten) werden Anlagewünsche überhaupt nur dann durch die Berater umgesetzt, wenn ein Kunde die Protokolle zuvor unterschrieben habe. Verpflichtend ist die Unterzeichnung von Recht wegen jedoch eigentlich nur für die Vertreter der Unternehmen. Bedingung dürfe die Kundenunterschrift somit im Grunde nicht sein, auch wenn dies bei vielen Anbietern dem Kunden gegenüber so zum Ausdruck gebracht werde.
Die Pläne der Bundesfinanzaufsicht gehen nun dahin, Druck auf die betroffenen Institute auszuüben, um zu einem baldigen Einlenken in der gewünschten Weise hinzuarbeiten, damit die Qualität der Beratung in Deutschland für die Anleger endlich das nötige Niveau erreicht. Zu diesem Zweck will man die Ergebnisse der Erhebung zur Beratungsabwicklung auch mit den Banken selbst diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind auch rechtliche Korrekturen zur Erreichung der Verbesserung denkbar bei der BaFin, die mit den geltenden Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes begründet werden könnten. Auch hier zeigt sich also eine Parallele zu den aktuellen Forderungen der Bundesverbraucherministerin.
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