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                  Verbraucherministerin droht Banken mit Kennzeichnungspflicht für Geldanlagen

                  - 06.05.2010

                  Schon seit einigen Monaten sieht sich die deutsche Bankenbranche immer wieder neuen Vorwürfen ausgesetzt, man bemühe sich branchenintern nur in unzureichender Weise um einheitliche Kennzeichnungs-Regelungen. Doch die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Verbraucher dringend bessere Hilfsmittel benötigen, um bei den zahlreichen Geldanlagen auf dem Markt erkennen zu können, welche Chancen, vor allem aber welche Investitionsrisiken die Produkte mit sich bringen.

                  Die Bankkunden selbst, so sehen es nicht nur die Verbraucherschützer im Lande, sondern auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, kennen sich meist nicht gut genug aus, um eigenständig und ohne fremde Hilfe durch die Berater Entscheidungen zu treffen und ihr Verlustrisiko in der notwendigen Form zu kalkulieren. Und genau daran will die Ministerin nun etwas ändern. Bisher hatte es die CDU-Politikerin bei Vorschlägen und freiwilligen Konzepten belassen, an denen sich die Banken orientieren sollten. Doch die Branche konnte sich über Wochen und Monate hinweg nicht einigen, wie die einheitlichen Regelungen für die so genannten „Beipackzettel“ aussehen sollen.

                  Noch immer fehlt es den Kunden an der Vergleichbarkeit; die bisher geschaffenen Informationsbroschüren bei den wenigen Instituten, die inzwischen eigene Ansätze für die Kennzeichnung umgesetzt haben, gehen der Ministerin noch nicht weit.

                  Banken hatten genug Zeit für eigene Lösung

                  Und so schlägt Ministerin Aigner am heutigen Tage einen neuen Kurs frei nach dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ ein. Da sich ein großer Teil der Banken in Deutschland noch immer nicht dem Wunsch der Regierung nach einer gemeinsamen Informationspolitik gegenüber dem Kunden fügt, steht nun tatsächlich möglicherweise eine gesetzliche Regelung bevor, an deren Schaffung eigentlich wohl niemand mehr so recht glauben wollte. So jedenfalls klingen die aktuellen Meldungen aus dem Verbraucherministerium in Berlin.

                  Man halte eine gesetzliche Lösung des Problems mittlerweile für fast nicht mehr zu umgehen, sofern die Banken nicht endlich einlenken. Dass die Branche nun aber kurzfristig nachgeben wird und sich am runden Tisch auf eine einheitliche Vorgabe für die Produktbeschreibung einigen könnte, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich hatte die Ministerin schon im vergangenen Juli erstmalig nach einer Einheitskennzeichnung verlangt. Mehr als verbandsinterne Regelungen hatten die Banken aber bis dato nicht zustande gebracht.

                  Der Rückendeckung des kleineren Koalitionspartners kann sich die Ministerin scheinbar sicher sein. Denn auch bei den FDP-Experten für Verbraucherschutzfragen sieht man Bedarf für schärfere Marktregulierungen im Interesse der Anleger, die ein Recht auf mehr Transparenz bei der Auswahl von Geldanlagen haben. FDP-Politiker Erik Schweickert sieht diesen Handlungsbedarf auch darin begründet, dass nicht zuletzt die Finanzkrise, im Speziellen aber die Probleme in Griechenland deutlich machen, wohin Qualitätsmängel beim Schutz der Anleger und Verbraucher allgemein führen können.

                  Bei den Banken jedenfalls lösen die Drohungen der Ministerin bisher nicht gerade das große Zähneknirschen aus. Vielmehr zeigt man sich allerorten bei den Verbänden davon überzeugt, dass die eigenen festgelegten Standards der politischen Bewährungsprobe standhalten können. Nun muss sich zeigen, über wie viel Durchsetzungsvermögen die Regierung verfügt Zumal mancher Skeptiker in den Überlegungen drei Tage von den Wahlen in NRW das übliche Vorgehen auf der Jagd nach unentschlossenen Wählern vermutet.

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