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                  Honorar für Anlageberatung – Beratungsprotokolle helfen kaum

                  - 26.04.2010

                  Bisher wurde der Kunde bei der Anlageberatung in der Bank kostenlos beraten. Dabei werden dem Kunden jedoch meist die Produkte angeboten, die dem Berater auch eine gute Provision einbringen und die Kritik an der Anlageberatung der Banken reißt nicht ab. Immer noch steht oft der Vertrieb der Finanzinstitute im Vordergrund, nicht der Bedarf des Kunden. Bisher war man aber in der Branche der Meinung, dass sich eine Beratung gegen Honorar nicht durchsetzen ließe.

                  Deshalb gibt es bis jetzt auch nur wenige Finanzdienstleister, die für ihre Beratung ein Honorar verlangen. Die Comdirect Bank gehört seit kurzem auch dazu. Seit November 2009 können sich ihre Kunden ab einem Depotwert von 30.000 Euro per Internet oder Telefon bei Ihren Anlageentscheidungen beraten lassen. Das kostet dann 24,90 Euro oder 0,05 % vom Depotvolumen im Monat. Comdirect-Chef Michael Mandel ist davon überzeugt, dass sich die Beratung in den nächsten Jahren verändern wird und Beratungshonorare sich immer mehr durchsetzen werden. Auch der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter spürt, dass die Nachfrage nach Honorarberatungen wächst.

                  In jedem Fall muss seit Anfang des Jahres 2010 das viel diskutierte Beratungsprotokoll ausgestellt und vom Kunden unterschrieben werden. Dadurch wurde aber leider die Qualität der Beratungen nicht besser und laut Tenhagen, Chefredakteur der "Finanztest", sind die Protokolle bisher auch noch ziemlich miserabel. Er fordert deshalb die Einführung eines Bußgeldes, wenn hier bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.

                  Auch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat bei insgesamt 121 geprüften Geldanlageberatungen festgestellt, dass nahezu alle Geldanlageangebote nicht dem Bedarf der Anleger entsprachen. Bei mehr als zwei Drittel der Angebote fielen deutlich höhere Kosten an als bei anderen Anbietern. Bei jeder fünften Anlage war das Risiko höher, als es der Verbraucher wollte. Die Verbraucherzentrale schätzt den Schaden, der bundesweit durch nicht bedarfsgerechte Beratungen entsteht, auf mindestens 45 Mrd. Euro.

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