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Immer mehr Krankenkassen berechnen ihren Versicherten Zusatzbeiträge
- 09.03.2010
Als die ersten Meldungen über die Zusatzbeiträge für Krankenversicherten in Deutschland aufkamen, war die Empörung bei den Verbrauchern groß und auch in der politischen Opposition wurde Kritik laut, die davon sprach, dass die Bürger in der jetzigen schwierigen Wirtschaftslage nicht erneut stärker finanziell belastet werden dürften. Und so forderten SPD und Grüne rasch eine Abschaffung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einer der wesentlichen Kritikpunkte ist die Einseitigkeit, mit der die Mehrkosten den Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Für die zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen indes gibt es zum derzeitigen Zeitpunkt keine Alternative. Denn die Kassen müssen mit einem Defizit von etwa 7,8 Millionen Euro arbeiten.
Wie es zu diesem Finanzloch kommen konnte, ist aus Sicht der Kassen selbst offensichtlich. Die deutschen Krankenhäuser sowie die niedergelassenen Ärzte verursachen zunehmend höhere Kosten, die nur mit finanzieller Beteiligung der Versicherten tragbar sind. Und so steigt die Zahl der Krankenkassen, die seit Beginn des neuen Jahres den rechtlichen Rahmen ausnutzen und ihrerseits einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Für die Berechnung des jeweiligen Zusatzbeitrags können die Kassen auf zwei Systeme zurückgreifen.
Zwei Berechnungswege sind zulässig für den Zusatzbeitrag
Einerseits können sie einen pauschalen Beitrag in Höhe von acht Euro je Versicherungsnehmer in Rechnung stellen, bei dem das individuelle Einkommen der Versicherten nicht berücksichtigt wird. Nur wenn die Erhöhung der Beitragsleistung mehr als acht Euro betragen soll, muss die Kasse eine Einkommensprüfung vornehmen. Alternativ können die Kassen direkt eine Beitragsberechnung auf Basis der jeweiligen Einkommensverhältnisse vornehmen.
Erlaubt ist in diesem Fall die Berechnung von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 37,50 Euro monatlich für die Versicherten. Somit zahlen alle Versicherten mit einem Brutto-Einkommen von 3750 Euro monatlich den besagten Maximal-Zusatzbeitrag. Ärgerlich für die Versicherten in diesem Kontext: Die Zustimmung der Versicherten müssen die Krankenkassen nicht einholen, eine schlichte Benachrichtigung ist hierbei völlig ausreichend. Allerdings müssen sich die Versicherten in der Regel nicht mit den Zusatzbeiträgen abfinden.
Möglichkeit zum Wechsel durch Sonderkündigungsrecht
Nur Versicherte mit einem Spezialtarif haben möglicherweise keine Wechselmöglichkeiten. Im Normalfall jedoch können gesetzlich Krankenversicherte über ein Sonderkündigungsrecht ihre bestehende Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse kündigen. Dies kann sich durchaus lohnen, denn keineswegs alle Krankenkassen stellen Zusatzbeiträge in Rechnung. Bisher sind es unter anderen die BBK, die DAK oder die KKH-Allianz, die bereits Zusatzbeiträge fordern oder entsprechende Ankündigungen gemacht haben. Während viele Kassen den Mindestbeitrag von acht Euro pro Monat kalkulieren, verlangt etwa die BKK für Heilberufe rückwirkend das Maximum von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens von ihren Kunden. Und zwar rückwirkend ab 01.01.2010.
Branchenkenner gehen davon aus, dass die Liste der gesetzlichen Krankenversicherungen mit Zusatzbeiträgen in den kommenden Monaten noch deutlich länger werden wird. Wohltuende Ausnahmen sind da etwa die mehrfach als Deutschlands beste Krankenkasse ausgezeichnete Techniker Krankenkasse TK oder die Signal Iduna IKK und eine ganze Reihe von AOKs mit Sitz in verschiedenen Regionen Deutschlands – dort will man wenigstens in diesem Jahr auf die Erhebung eines Zusatzbeitrags verzichten. In gewisser Weise erstaunlich. Denn die Kassen, bei denen Extrakosten auf die Versicherten zukommen, sehen keine Alternative zum Zusatzbeitrag, weil die Mittel aus dem Gesundheitsfonds aufgrund der steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen immer schneller aufgebraucht seien. Grundsätzlich scheint dies also nicht zu gelten, wie sonst wäre es möglich, dass nicht alle Kassen auf die Erhebung der Gebühr angewiesen sind?
Nicht jeder Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt
Für die Versicherten selbst sollte die zusätzliche Beitragsleistung nicht zwingend den Wechselwunsch zur Folge haben. Welche Kasse die beste für die eigenen Ansprüche ist, sollte auch weiterhin davon abhängen, welche Leistungen bei den Kassen angeboten werden. Wegen acht Euro mehr pro Monat zu wechseln, macht nur dann Sinn, wenn das Leistungsspektrum infolge des Wechsels in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag vergleichbar bleibt. Für Studierende etwa kann der Wechsel aber dann sinnvoll sein, wenn die bisherige Krankenkasse die Pauschale erhebt. Durch den Wechsel zu einem Anbieter, der einkommensabhängig kalkuliert, kann der monatliche Beitrag gesenkt werden. Gleiches gilt für Geringverdiener und Rentner mit geringen monatlichen Bezügen. Hier sind acht Euro durchaus eine erhebliche finanzielle Belastung, die sich am Monatsende bemerkbar machen kann.
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