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Protokolle der Banken - Nach wie vor zu wenig Schutz für Anleger?
- 25.02.2010
Eigentlich sollten mit dem Jahreswechsel im Zuge des Starts der neuen Protokollierungspflicht ausreichende Schutzmaßnahmen für die Anleger in Deutschland geschaffen worden sein. Zumindest war dies das Anliegen der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Einmal mehr jedoch sind es die Verbraucherschutzzentralen, die darauf hinweisen bzw. heftig Kritik an der bisherigen Arbeitsweise der deutschen Institute zum Ausdruck bringen.
Der Grund für die kritischen Statements der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale etwa ist darin zu finden, dass die Protokolle, die in der derzeitigen Phase zur Dokumentation eingesetzt werden bei den Banken, ganz und gar nicht in der nötigen Art und Weise als Anlegerschutz dienen. Vielmehr sehen die Experten die Gefahr, dass es aufgrund der neuen Rahmenbedingungen möglicherweise zu fälschlicher oder irreführender Beratung in den Gesprächen zwischen Bankmitarbeitern und potentiellen Anlegern kommen könnte. Ein Problem sieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktuell darin, dass die neuen rechtlichen Protokollvorgaben nicht dafür sorgen können, dass es nicht zu einer Manipulation der Bankkunden kommen kann. Während immer mehr Institute in den vergangenen Wochen angekündigt haben, ihrerseits besseren Anlegerschutz schaffen zu wollen, sehen die Verbraucherschützer derzeit nicht einmal die Erfüllung der Mindeststandards, die der Gesetzgeber seit Anfang 2010 von den Banken einfordert, geschweige denn, dass endlich ausschließlich im Interesse der Anleger beraten wird.
Manipulation der Protokolle im Bankeninteresse nach wie vor möglich
Andere Branchenkenner sehen noch eine weitere Problematik. So müssen die Kunden in den Beratungsgesprächen zum Teil noch mehr persönliche Informationen bereitstellen, als dies vorher bereits der Fall war. Viele Verbraucher wenden sich noch immer an die Anlaufstellen, weil sie sich bei den Banken nicht gut aufgehoben fühlen. Bestätigt sehen die Mitarbeiter der Zentralen dieses Gefühl in stichprobenartigen Tests etlicher Banken. Diese hatten erkennen lassen, dass die Wünsche und Vorstellungen zu einer Investition weiterhin nicht grundsätzlich in den Mittelpunkt der Beratungsgespräche gerückt werden.
Dabei scheint es mancher Berater mit der Beherzigung der Aussagen der Kunden nicht allzu genau zu nehmen. So hat es nach Aussagen der Verbraucherzentralen Fälle gegeben, in denen im Protokoll zur Beratung zwar ausdrücklich auf den Wunsch einer sicheren Geldanlage hingewiesen worden war, dennoch sei letztlich zur Investition in einen Immobilienfonds geraten worden. Im Protokoll wurde infolge dessen explizit festgehalten, dass die Investition auf Wunsch des Kunden trotz einer Abweichung vom eigentlichen Kundenprofil getätigt worden war.
Die Forderung für die Korrektur der Protokollpflicht ist nun eindeutig: Es dürfe zukünftig nicht mehr möglich sein, mit einem einzigen Kreuz die eigentlichen Risikoeinstufungen zugunsten der Bank zu modifizieren. Außerdem machen sich die Verbraucherzentralen dafür stark, dass nicht mehr die Anleger nachweisen müssen, dass ihnen Unrecht geschehen ist. Eigentlich sollte es eher so sein, dass die Banken ihrerseits im Zweifelsfall beweisen müssen, dass die Kunden tatsächlich riskante Anlageformate bevorzugten und keine Falschberatung vorgelegen habe. Die neue Protokollierungspflicht ist also längst nicht in ausreichender Weise umgesetzt worden. Dabei hatten sich die Banken bezüglich der Protokoll-Gestaltung sowie neuer Kennzeichnungs-Vorhaben zuletzt lebhaft zu Wort gemeldet und große Ankündigungen getätigt.
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Erben
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