Kritik an Bankengebühren und Zufriedenheit mit Protokollführung
Von der Redaktion - 23.02.2010
Mitunter ist es zumindest bedingt nachvollziehbar, wenn Kritiker betonen, dass die Verbraucherzentralen zuletzt keine Gelegenheit ausgelassen hätten, um die Vorgehensweisen und Verhaltensmuster der deutschen Bankenbranche zu rügen. Im Falle der Vorwürfe, die Banken im Lande erhöben mittlerweile deutlich zu hohe Gebühren, erweisen sich die Formulierungen aber als durchaus berechtigt. In diesem Fall ist es die Berliner Verbraucherzentrale, die den Standpunkt vertritt, die Banken ließen keine Chance aus, ihre Kunden zur Kasse zu bitten. So verlangt manche Bank längst sogar für früher übliche Inklusiv-Leistungen wie die postalische Information, dass keine ausreichende Kontodeckung für die Ausführung einer Transaktion vorhanden ist, eine Gebühr, die in Einzelfällen sogar bei drei Euro liegen kann.
Die Banken selbst sehen sich im Recht, denn durch die neuen rechtlichen Regelungen innerhalb der Europäischen Union nutzen sie schlicht ihren rechtlichen Spielraum. Weitaus dreister als die Benachrichtigungsgebühr stufen die Verbraucherschützer Gebühren in Höhe von bis zu 25 Euro für die für das Finanzamt benötigte Erträgnisaufstellung ein. Die Kritik richtet sich einmal mehr dagegen, dass die Banken auch in diesem Punkt nichts aus der Krise gelernt hätten und noch immer nicht erkennen, wann sie ihre Möglichkeiten lieber nicht im vollen Umfang ausschöpfen sollten aus Rücksicht auf die Kunden.
Verbraucher halten Protokollregelung für sinnvoll und angemessen
Während dessen zeigt eine aktuelle Studie, dass die Banken aber auch im Sinne der Kunden arbeiten können. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Marktforschungsunternehmen TNS Infratest, dass etwa zwei Drittel der befragten 1.131 Privatkunden mit der rechtlich verankerten Protokollpflicht im Rahmen von Beratungsgesprächen zufrieden sind. Knapp mehr als drei Viertel der Umfragteilnehmer halten die neue Regelung zudem für angemessen. Etwa jeder dritte Befragte äußerte in der Umfrage zudem, er oder sie wisse sogar, was genau die Protokollierung der Gespräche zwischen Beratern und potentiellen Kunden im Einzelnen beinhalten müsse. Doch die für die DZ Bank durchgeführt Umfrage zeigt auch, dass etwa ein Viertel der Verbraucher im Alter ab 18 Jahren noch gar nichts von der neuen Gesetzeslage gehört hat, die inzwischen seit dem Beginn des neuen Jahres gilt.
Als positiv stufen die befragten Bankkunden die Aufklärungs- und Protokollierungspflicht deshalb ein, weil sie selbst bessere Absicherung gegenüber den Banken erhielten. Dass die Pflicht für die Banken am Ende wirklich bereits zu mehr Beratungsqualität geführt habe, sehen in der Umfrage nur etwa 56 Prozent der Teilnehmer als gegeben an. Für problematisch hält einer von drei Befragten das Ausmaß der persönlichen Informationen, die vom Kunden im Verlaufe der Beratungsprotokolle erteilt werden müssen. Die große Mehrheit jedoch ist der Auffassung, die aktive Mitarbeit der Anleger sei angemessen. Scheinbar können sich die Banken in diesem Punkt der Rückdeckung ihrer Kunden sicher sein, die wiederum zum Wohle der eigenen Absicherung in Kauf nehmen, einiges von sich preiszugeben. Die Verbraucherzentralen und verschiedene unabhängige Wirtschaftsexperten jedoch sind mit dem bisherigen Modell der Protokollführung alles andere als zufrieden und fordern weiterhin Nachbesserungen an der Qualität der Protokolle.
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