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                  Die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV

                  - 09.02.2010

                  Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Grundsatzurteil gefällt. Geklagt wurde nur wegen der Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren, nun aber wurde das komplette System des Arbeitslosengelds II in Frage gestellt und für verfassungswidrig erklärt.

                  Damit wurde deutlich, was bereits vor der Einführung von Hartz IV zum 1. Januar 2005 der Streitpunkt gewesen war: Reicht das ALG II überhaupt zu einem menschenwürdigen Leben. Immer wieder gab es deswegen heftige Diskussionen, zuletzt hatte gar der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz gefordert, die Regelsätze um 30 Prozent zu kürzen.

                  Dieser Forderung widersprach das Bundesverfassungsgericht klar und deutlich mit seiner heute verkündeten Entscheidung. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, bis Ende dieses Jahres eine neue Regelung zu schaffen. Möglicherweise wird damit das komplette System von Hartz IV auf den Kopf gestellt – und endlich ein neues Modell geschaffen. Denn, und dies ist jedem doch vernünftig denkenden Menschen auch klar: Langzeitarbeitslosigkeit hat nichts mit Faulheit der (allermeisten) Hartz IV-Empfänger zu tun, sondern auch viel damit, wie die Jobcenter Arbeitslose nur verwalten, anstatt zu vermitteln.

                  Hartz IV - Kommt nun endlich die notwendige Komplettreform?

                  Nun ist also eine Reform des ALG II gefordert, die auch zwangsläufig eine Reform der Jobcenter mit sich bringen muss. Aus dem Kanzleramt kam ein wohlwollende Erklärung nach der Verkündung des Karlsruher Urteils, wenn auch nur vom Vize-Regierungssprecher: "Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat". Und die Bundesregierung erläuterte ihr Vorgehen in Sachen Zukunft von Hartz IV genauso knapp und ließ nur verlauten: "dass wir jetzt erst einmal die Urteilsgründe so schnell wie möglich sorgfältig und im Einzelnen prüfen".

                  Vom Deutschen Caritasverband kamen jedoch klarere Worte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen Worten klargestellt, dass die geltenden Berechnungsgrundlagen der Regelsätze weder für Erwachsene noch für Kinder bis 14 Jahre eine menschenwürdige Existenz sichern.", äußerte sich der Präsident des Caritas, Peter Neher, zum Grundsatzurteil der acht Richterinnen und Richter. Und seine Forderung klingt genauso klar: "Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen".

                  Ob die Koalition diesen wichtigen Schritt jedoch überstehen wird, ist die andere Frage. Es ist die Zeit der grundlegenden Änderungen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. FDP, fordert eine Kopfpauschale für die Gesetzliche Krankenversicherung, dies wird vom Koalitionspartner CSU scharf abgelehnt. Auch in Bezug auf den Kauf der Steuersünder-CD mit den Schweizer Bankdaten sind sich Union und FDP alles andere als einig. Nun kommt auch noch die vom Verfassungsgericht geforderte Änderung des Hartz IV auf die sowieso schon nicht mehr ganz geeinte Koalition zu. Ein Zerreißprobe für die Bundesregierung, deren Ausgang nicht abzusehen ist.


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