Blog
Steuersünder: Daten-CD bei einem Prozess überhaupt verwertbar?
- 02.02.2010
Steuerhinterziehung ist in unserem Land längst kein Kavaliersdelikt mehr. Auch die Vereinbarungen mit anderen Ländern zeigen, dass vielerorts nun in großem Stil gegen das systematische Hinterziehen von Steuern vorgegangen wird. Dennoch herrscht wieder einmal keine Einigkeit in Deutschland, wie im aktuellen reagiert werden soll.
Doch was ist genau passiert, dass sich unser Land uneins ist und sich Politiker untereinander streiten, welches Handeln richtig ist? Die Geschichte begann damit, dass der deutschen Finanzverwaltung eine CD zum Kauf angeboten wurde, welche die Daten von 1.500 Steuersündern und deren geheimen Konten in der Schweiz enthalten soll. Für 2,5 Millionen Euro könnte die Daten-CD den Besitzer wechseln, die fünf als "Kostprobe" bereits der Finanzverwaltung übergebenen Daten sind heiß, und geben Auskunft über Steuerbetrug in Millionenhöhe.
So weit so gut, ein Kauf wäre wichtig, um weiter Kampf in Sachen Steuerhinterziehung klar Stellung zu bekennen. Inzwischen sind auch Kanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble davon überzeugt, dass ein Ankauf der Daten-CD das Richtige wäre.
Steuersünder-CD: Vor Gericht Daten nicht verwertbar?
Heute aber kam mächtig Gegenwind – und das ausgerechnet aus der eigenen Partei. Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses, tat in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" seine klaren Bedenken gegen ein kauf kund. Und sagt dort, dass seine Einschätzung nach "die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar" wären. Und "Das Risiko, damit vor Gericht auf die Nase zu fallen, ist aus meiner Sicht zu groß", wirft er ein und schüttet damit noch mehr Öl auf die sowieso schon brennende Wunde. Seiner Ansicht nach dürften Steuern nicht dadurch eingetrieben werden, indem sich die Behörden selbst schuldig machten – durch Hehlerei.
Doch Siegfried Kauder geht noch weiter: "Der Staat würde sich auf juristisch außerordentlich vermintes Gelände begeben. Davon kann ich nur dringend abraten.". Und eröffnet damit die nächste Diskussionsrunde, was rechtens sei und was richtig ist, um das deutsche (Steuer-) Recht durchzusetzen.
Wäre die Sache mit dem Daten-Kauf in aller Stille abgewickelt worden, wäre der Verlauf der Geschichte wohl ein anderer. Aber woher auch immer die Medien, die zuerst die Nachricht von dem Geschäft mit der Daten-CD gebracht haben, ihre Informationen bezogen, so haben sie das Geschäft und die Ermittlungen möglicherweise schwer behindert. Investigativer Journalismus sieht anders aus –aber leider wohl nicht mehr im 21. Jahrhundert…
Kommentare zu Steuersünder: Daten-CD bei einem Prozess überhaupt verwertbar?
Bausparen auf dem Vormarsch
Was ist die Schufa?
Kontrolle notwendig: Daten bei Auskunfteien oft falsch - Kurz notiert
Schufa: Datenerfassung und -löschung
Gericht: Rückzahlungsforderungen gegenüber City BKK - Kurz notiert
Grunderwerbsteuer Definition
Besucher fanden diese Seite unter folgenden Suchbegriffen:
- steuer cd verwertbar,
- steuersünder cd verwertbar,
- pdf gerichts verwertbar,
- kontodaten cd prozess verwertbarkeit,
- verwertbarkeit von steuersünder cds
