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                  Kontoauszüge sollten aufbewahrt werden

                  - 27.01.2010

                  Der Bundesverband deutscher Banken rät zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Zwar bestünde für Privatpersonen keine Pflicht, Kontoauszüge aufzubewahren, dennoch sollten diese aufgehoben werden. Der Grund ist auch einleuchtend. Denn: „die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre.“, wie der Bankenverband dazu auch mitteilt.

                  Dies wissen viele Verbraucher nicht, entsorgen dann ihre Kontoauszüge aus dem vergangenen Jahr und haben dann keinen Nachweis mehr darüber, dass sie wichtige Zahlungen vorgenommen haben. Zwar kann die Hausbank noch einmal einen Kontoauszug anfertigen auf Antrag – dies kostet jedoch einige Euro. Zumal dann ja meist auch nicht mehr klar ist, wann genau die Zahlung überwiesen wurde, was es für die nochmalige Ausstellung eines Kontoauszugs zugleich schwieriger macht.

                  Deshalb rät der Bankenverband dazu, die Kontoauszüge aus den Jahren 2007 bis 2009 auch weiterhin aufzubewahren, um die Zahlung von Rechnungen, Miete und vielem anderen mehr nachweisen zu können, falls hier Zweifel aufkommen.

                  Generell keine Aufbewahrungspflicht? - Jede Regel braucht auch eine Ausnahme!

                  Eine Ausnahme gibt es jedoch auch bei Privatpersonen, wie der Bundesverband deutscher Banken heute mitteilte: „Eine Ausnahme gilt für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.“ (Quelle: BdB)

                  Das bedeutet, Privatpersonen müssen genau hinschauen, wenn sie ihre Kontoauszüge entsorgen. Dies sollte jedoch am besten, gemäß des heute herausgegebenen Rats des Bankenverbandes, erst nach dem Ablauf von drei Jahren gemacht werden. Dann ist man als Verbraucher immer auf der sicheren Seite, kann seine Zahlungen nachweisen und muss nicht teure Gebühren bei seiner Bank bezahlen, um einen erneuten Ausdruck eines Kontoauszugs zu erhalten.

                  Wer hingegen auf der Suche nach einem neuen Girokonto ist, der sollte vor Abschluss eines Vertrags mehrere Girokonten miteinander vergleichen. Das Angebot ist im Moment sehr groß, da es viele neue Direktbanken gibt, die mit günstigen Girokonten auf den Markt drängen. Außerdem gibt es inzwischen auch kostenlose Girokonten, bei denen kein monatlicher Mindesteingang an Geld erforderlich ist, um das Konto kostenfrei führen zu können. Ein Girokonten Vergleich kann sehr hilfreich sein auf der Suche nach einem geeigneten Girokonto für Privatkunden.


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