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Steuerersparnisse durch die Bildung von Ersatzbeschaffungsrücklagen
- 12.01.2010
Durch die Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen können Steuergelder eingespart werden. Eine Option die Unternehmer nicht ungenutzt lassen sollten.
Abwendung der Aufdeckung stiller Reserven durch die Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
Nehmen versicherte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens Schaden bis hin zum Funktionsausfall, so muss die Versicherung die Beschaffung neuer Güter gleicher Funktion finanzieren. Häufig übersteigt die Leistung der Versicherung den Buchwert der beschädigten Wirtschaftsgüter. Dadurch wird die Aufdeckung stiller Reserven erforderlich, welche ebenso wie der Gewinn des Unternehmens zu versteuern sind.
Doch mittels der Bildung von Ersatzbeschaffungsrücklagen erfolgt erst bei der faktischen Neuanschaffung oder der Herstellung von funktionsgleichen Wirtschaftsgütern eine Übertragung der Rücklagen auf diese und reduziert dementsprechend das Abschreibungspotenzial. Die Rücklagen sind somit ausschließlich für die Ersatzanschaffungen zu verwenden und mit diesen aufzulösen. Bei der Auflösung muss der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in welchem die Rücklagen vollzogen wurden, für die kompletten Wirtschaftsjahre, in denen sie bestanden haben, um sechs Prozent des aufgelösten Rücklagenbetrages erhöht werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Ersatzbeschaffungsrücklagen
Steuerpflichtige, buchführungspflichtige Unternehmer, deren Gewinn sich aus dem Betriebsvermögensvergleich ergibt, können gemäß Richtlinie 6 der Einkommenssteuer-Richtlinien (EStR) steuerfreie Ersatzbeschaffungsrücklagen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Entschädigungsanspruch aus der Versicherung für Wirtschaftsgüter bilden.
Die Bedingungen hierfür sind, dass die entsprechenden Güter durch höhere Gewalt oder behördliche Eingriffe aus dem Betriebsvermögen ausscheiden und eine Ersatzbeschaffung tatsächlich vorgesehen ist, die jedoch zum Ende des jeweils aktuellen Wirtschaftsjahres noch nicht umgesetzt wurde.
Voraussetzungen für die Rücklagenbildung bei der Neubeschaffung
Die Beschaffung von Ersatzgütern sollte innerhalb einer Frist von höchstens zwei Jahren nach dem Wirtschaftsjahr, in welchem die Güter ausgefallen sind, vorgenommen werden. Andernfalls werden die Rücklagen steuerrechtlich als Gewinn behandelt.
Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge, kann die Neuanschaffung von Wirtschaftsgütern nur im selben Unternehmen stattfinden. Schließlich handelt es sich ja um Ersatzgüter. Eine Ausnahme dieser Regelung ist gegeben, sobald die Einwirkung höherer Gewalt oder die behördlichen Eingriffe ein Weiterführen des Betriebes nicht zulassen.
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