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Lehman-Anleger erhalten Geld zurück – deutsche Anleger jedoch nicht
- 31.12.2009
Die Nachricht las sich so gut: Lehman-Anleger erhalten 11 Milliarden US Dollar von der in die Pleite gegangenen US-Investmentbank zurück. Da kommt doch eigentlich Freude auf. Aber eben nur eigentlich. Denn wer dann weiterliest, der sieht: Ich bin nicht dabei, und bleibe auf den inzwischen wertlosen Papieren der Lehman Brothers sitzen.
Der Insolvenzverwalter der Lehman Brothers gab dies inzwischen bekannt. Die umgerechnet 7,6 Milliarden Euro werden nach Europa fließen, nur nicht in die Taschen der Lehman-Anleger, die aus Deutschland kommen.
Zu finden ist der Grund dafür in der schlichten, aber finanziell nicht gerade berauschenden Tatsache, dass die Ausgabe der Zertifikate der Lehman Brothers in Deutschland durch einen anderen Teil der Lehman-Gruppe durchgeführt wurde – und diese nicht Teil der Rückzahlungsvereinbarung ist.
Die deutschen Anleger, die einst den Versprechen der Finanzberater vertraut und ihr Geld in die Lehman-Zertifikate investiert hatten, schauen also weiterhin größtenteils in die Röhre. Zwar wurde ein Teil der Anleger inzwischen von den Banken entschädigt, freiwillig oder durch ein entsprechendes Gerichtsurteil, doch der größte Teil des angelegten Geldes ist verloren.
Wertpapiergesetz wird erweitert – Doch weitere Gesetzesänderungen sind zu erwarten
Gerade viele ältere Menschen hatten ihr Erspartes in Zertifikate der Lehman Brothers angelegt, im guten Glauben, diese Wertpapiere seien zu hundert Prozent sicher. Der Zusammenbruch der Lehman Brothers im September 2008 zerrüttete dann die sowieso schon schwer angeschlagene Finanzwelt und verstärkte die Finanzmarktkrise erheblich.
Daraufhin war zu hoffen, dass sich die Anlageberatung durch die Banken verbessern würde, was jedoch nicht der Fall war. In einer kürzlich von der Stiftung Warentest erstellten Untersuchung stellte sich vor allem eines heraus: Die Anlageberatung bei den getesteten Banken ist immer noch eine Blamage. Inzwischen wurde unter anderem deshalb das Wertpapierhandelsgesetz geändert. Ab Januar kommt dann das Beratungsprotokoll, das für alle Geldanlagen außer Tagesgeld, Festgeld und Aktien erstellt werden muss – sei es bei der Beratung vor Ort bei der Bank oder sei es bei einer telefonischen Beratung.
Weitere Änderungen in den nächsten Jahren sind zu erwarten, da vor allem die neue Bundesregierung nun im Zugzwang ist, handeln zu müssen. Eine weitere Krise in diesem Ausmaß würde unsere Finanzwelt, und damit auch unsere Wirtschaft, nicht überstehen.
Nach der neuesten Entscheidung in Sachen Lehman Brothers ist auf jeden Fall eines nicht mehr zu erwarten: Dass die deutschen Anleger durch die Insolvenzmasse der einstigen US-Großbank entschädigt werden.
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