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                  Kommt nun auch bei uns die Sondersteuer auf Banker-Boni?

                  - 28.12.2009

                  In Großbritannien wurde sie inzwischen eingeführt: Die Sondersteuer auf so genannte Banker-Boni, das heißt, auf Sonderzahlungen für das Verkaufen besonders vieler Finanzprodukte.

                  Damit die Finanzbranche nicht weiter wilde Blüten treibt und Anlageprodukte auf Teufel komm raus verkauft, ohne auf das Risiko zu schauen und die Anleger darauf hinzuweisen, wurde die Sondersteuer eingeführt.

                  Bei uns sei dies jedoch nicht möglich, kommentierte Kanzlerin Merkel die Einführung der 50 Prozent Steuern auf Banker-Boni. Denn, ihrer Ansicht nach, sei diese Sondersteuer verfassungswidrig – zumindest bei uns.

                  Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, zumindest wenn man einem Bericht des "Handelsblatts" trauen kann, dem ein internes Rechtsgutachten vorliegen soll. Darin sollen Justiziare des Bundestages auf Antrag der FDP eine Verfassungswidrigkeit von Sondersteuern auf die Banker-Boni überprüft haben. Und zu dem Ergebnis gekommen sein: die Sondersteuer würde dem Grundgesetz damit nicht widersprechen.

                  Weg frei für Sondersteuer auf Banker-Boni – aber keine Befürworter?

                  Damit wäre der Weg frei für eine gesonderte Besteuerung auf Bonuszahlungen für Banker. Gerade durch diese verdienen Bankangestellte und Finanzberater besonders viel Geld und es ist ihnen natürlich deshalb auch gelegen, möglichst viele provisionsstarke Anlageprodukte unter den Mann und die Frau zu bringen.

                  Ob jedoch trotz der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eine Sondersteuer wie in Großbritannien eingeführt wird, erscheint mehr als fraglich. Zwar findet unsere Bundeskanzlerin diese Sonderbesteuerung eine "charmante Idee", aber selbst in der FDP, welche das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, scheint die Sondersteuer nicht wirklich Befürworter zu finden. Zu groß scheint die Angst zu sein, die Banker dann nicht mehr auf der Seite zu wissen, wenn es um zukünftige Wahlausgänge geht.

                  Dennoch bleibt es nicht aus, weitere Regelungen für die Finanzberatung zu schaffen, um dem Gewirr der Anlageberatung endlich Herr zu werden. Ab Januar nächsten Jahres werden deshalb auch so genannte Beratungsprotokolle verlangt, das Wertpapiergesetz wurde in dieser Hinsicht erweitert und ergänzt. Ob es etwas bringen wird? Noch ist die Finanzmarktkrise nicht ganz ausgestanden und niemand kann in die Zukunft schauen. Aber es mag sein, dass alles in Wirklichkeit nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird, solange die Banker selbst nicht begreifen, wie sehr sie sich selbst ändern müssen, um zukünftige große Krisen der Finanzbranche gleich im Vorfeld zu vermeiden.


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