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Gericht bestätigt Recht auf Automatensperrung für Direktbank-Kunden bei der Sparkasse
- 13.12.2009
Die Entwicklungen im Bereich des Internets haben für die Verbraucher auch und gerade bei der Auswahl der Hausbank erstaunliche Vorteile entstehen lassen. Im Grunde ist das Modell der alleinigen Hausbank für die meisten Kunden längst ein Teil der Vergangenheit. Heute verfügen viele Verbraucher über verschiedene Konten bei unterschiedlichen Instituten, so werden die jeweils günstigsten Konditionen genutzt, die durch zunehmenden Wettbewerb aufgekommen sind.
Insbesondere das Modell der so genannten Direktbanken konnte die Kosten für Verbraucher teils rapide sinken lassen. Verglichen mit einer typischen Filialbank fallen für diese Banken wegen der dünnen Personaldecke und des Fehlens der früher nötigen Geschäftsstellen weitaus geringere Betriebskosten an. Diese Einsparungen kommen den Kunden in Form besserer Zinssätze bei Geldanlagen oder Kredite oder durch nicht erhobene Kontogebühren zugute. Garantiert wird den Kunden von den Direktbanken dennoch, dass sie trotz des geringeren Service-Aufwandes keine Abstriche bei der Geldversorgung in Kauf nehmen müssen.
Um dieses Versprechen einhalten zu können, sind die Direktbanken (und somit auch die Kunden) aber auf das Automatennetz anderer Banken angewiesen. Und genau in diesem Bereich spitzte sich in den vergangenem ein Streit zwischen den Banken zu, der nun mit einem eindeutigen Urteilsspruch zugunsten der Sparkassen sein vorläufiges Ende fand.
Zu geringe Einnahmen bei Sparkassen durch Kreditkarten-Einsatz
Die Direktbanken Citibank, die Automobilbank Volkswagen Bank und die ING-DiBa hatten vor dem Münchener Landgericht geklagt, weil die Sparkassen aufgrund zu geringer Nutzungsgebühren den Kunden der jeweiligen Direktbanken die Nutzung des Automatennetzes untersagt hatten. Die Sperrung bezog sich darauf, dass die Direktbank-Kunden Geld mit ihren Visa-Kreditkarten abgehoben hatten. Wäre die Abhebung mit einer EC-/Maestro-Karte erfolgt, hätten die Sparkassen gut dreimal so hohe Gebühren erheben dürfen. Also hatte man die Kreditkarten der Kunden für den Zugang gesperrt. Ein Unding, wenn es nach den klagenden drei Banken ginge.
Doch das Landgericht bestätigte nun, dass die Sparkassen keineswegs unbedingt alle Mitbewerber für das eigene Automatennetz zulassen müssten. Wenn die Direktbanken ihren Kunden kostenloses Geldabheben an Fremdautomaten zusichern, so müssten die Sparkassen bei dieser Garantie nicht unbedingt mitspielen. Das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall bei der Sparkasse Ingolstadt Diese hatte den Zugriff verweigert, weil man dort die Umsätze mit den Kunden der Direktbanken für deutlich zu gering hielt.
Für den DSGV – den Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist das Urteil nichts anderes als eine Bestätigung der eigenen Position. Der Verband kritisiert schon seit einiger Zeit, dass die Direktbanken ihren Kunden einen Service (eben die Versorgung mit Bargeld) garantieren, den sie allein ohne Partner bei den Filialbanken so gar nicht in die Tat umsetzen können. Zumindest bei der ING-DiBa wurde bereits angekündigt, man wolle in Berufung gehen. Des Weiteren befasst sich auch das deutsche Kartellamt mit der Frage, ob die Direktbanken falsche Versprechungen machen oder ob ein Anspruch auf Automatennutzung für die Direktbank-Kunden bestehe.
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