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Bis Montag noch möglich: Kündigung der Kfz-Versicherung
- 28.11.2009
Wer seine Kfz-Haftpflicht wechseln möchte, der muss nun ganz schnell handeln. Am Montag, den 30. November, endet die Kündigungsfrist für die Pflichtversicherung für Pkw-Halter. Kommt die Kündigung nicht rechtzeitig bei dem Versicherer an, besteht die Kfz-Versicherung nach ordentlichem Kündigungsrecht ein weiteres Jahr.
Deshalb: Wer noch sparen will bei der Kfz-Versicherung im nächsten Jahr, der muss sich jetzt ganz schnell sputen, damit ein Wechsel überhaupt noch möglich ist. Eine Ersparnis zwischen 500 Euro bis gar 1.500 Euro und Versicherungsbeiträge wie vor 25 Jahren sollten einem einen Vergleich schon schmackhaft machen.
Ordentliches Kündigungsrecht und außerordentliche Kündigung
Es gibt zwar auch ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherung, aber dieses greift, wie der Name schon sagt, nur bei außerordentlichen "Vorfällen" während des Versicherungsverlaufs. Dies ist zum Beispiel eine Erhöhung der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht oder ein Aberkennen des Schadensfreiheitsrabattes.
Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, und es kann nur das ordentliche Kündigungsrecht genutzt werden. Dies gilt aber nur noch bis zum 30. November – bis dahin muss die Kündigung bei der gegenwärtigen Versicherung eingehen, damit die Vertragslaufzeit der Kfz-Haftpflicht dann auch wirklich zum 31. Dezember endet, und ab dem neuen Jahr dann mit einer günstigeren Versicherung Auto gefahren werden kann.
Versicherungsvergleich gerade bei Kfz-Versicherungen ratsam!
Ein guter Weg, eine günstige Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug zu finden, ist ein Auto-Versicherungsvergleich. Hierbei können kostenlos und unverbindlich mehrere Tarife miteinander verglichen werden. Wer möchte, kann natürlich dann auch gleich noch seinen neuen Tarif online beantragen.
Deshalb: Wer noch seine Autoversicherung zum kommenden Jahr hin wechseln will, muss sich nun beeilen und die Kündigung umgehend in die Wege leiten.
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