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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
- 27.11.2009
Inzwischen wurde der Soli, einstmals eingeführt als Starthilfe für die neuen Bundesländer, zur Dauereinrichtung. Diese wird seit Jahren immer wieder bemängelt, von Experten und von Steuerzahlern. Nur die Gerichte konnten sich bis jetzt nicht zu einer eindeutigen Entscheidung durchringen. Dies ist seit heute jedoch anders.
Der 25. November 2009 könnte als einer der wichtigsten Tage nach der Wiedervereinigung in die Geschichte Deutschlands eingehen. Denn das niedersächsische Finanzgericht mit Sitz in Hannover hat heute Recht gesprochen. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf" sagte dazu der Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Ist die Ergänzungsabgabe nicht mehr berechtigt?
Nach dem Urteil des Finanzgerichtes geht das Verfahren nun zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, das dann eindeutig über die Verfassungswidrigkeit oder Berechtigung des Solidaritätszuschlags wird entscheiden müssen.
"Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." gab das niedersächsische Finanzgericht als Begründung an.
Es könnte jetzt heiß hergehen in Deutschland. Der Soli wird sowohl auf die Lohn- und Einkommenssteuer angewendet, als auch auf die Abgeltungssteuer. Sollte das Bundesfassungsgericht den Solidaritätszuschlag tatsächlich für verfassungswidrig erklären, könnten es teure Zeiten für den deutschen Staat werden.
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