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                  Verbraucherzentrale hat erfolgreich geklagt

                  - 24.11.2009

                  Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte vor dem Landgericht gegen die Versicherungsunternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) geklagt und hat Recht bekommen. In dem Verfahren ging es laut Gerichtspressestelle um die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherungsgesellschaften im Bereich der Regelungskomplexe Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Abschlusskostenverrechnung bei Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen.“

                  Die klagende Verbraucherzentrale teilte heute dazu mit: „Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern.“

                  Und das könnte teuer werden für die Versicherungen, nicht nur für die Beklagten, sondern für die gesamte Versicherungswirtschaft in Deutschland. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass „die Summe, die die Versicherungswirtschaft nun an die Verbraucher zahlen muss, auf rund 12 Milliarden Euro“ kommen wird.

                  Ansprüche sofort anmelden – nicht auf das Versicherungsunternehmen warten!

                  Die Versicherer werden, davon ist auszugehen, gegen das am Freitag vergangener Woche gefallene Urteil Berufung einlegen. Dennoch gibt die Verbraucherzentrale den Versicherten schon jetzt den wichtigen Rat: „Betroffene sollten sofort ihre Ansprüche anmelden. Die Versicherer werden die Kunden nicht von sich aus informieren, sondern das Problem aussitzen“.

                  Wieso das Landgericht so entschieden hat, wird auch in einer Begründung, auf die zahlreiche Versicherte bereits seit vielen Jahren warten, mitgeliefert: „Aus den Klauseln bzw. Tabellen geht nicht deutlich genug hervor, dass sie dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswerte bzw. beitragsfreie Versicherungssummen Beträge nennen, bei denen faktisch die Stornoabzüge bereits enthalten sind. Auf diese Weise führen die Klauseln dem Versicherungsnehmer weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht.“

                  Damit geht das Hamburger Landgericht einen klaren Weg und zeigt, wie unwirksam bestimmte Klauseln in Versicherungsverträgen sind. Die Versicherungswirtschaft verliert damit immer mehr an der alten „Macht“, die sie einstmals innehatte und wo die Lobby für die Versicherungsunternehmen weitaus größer war als für die Versicherten selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV, hat sich bisher offiziell noch nicht zu dem Hamburger Urteil geäußert.

                   

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