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Neue Sozialversicherungsgrenzen für 2010
- 18.11.2009
Das Bundeskabinett hat am 07.10.2009 die neuen Beitragsbemessungsgrenzen festgelegt. Sie bestimmen, bis zu welcher Höhe das Einkommen beitragsrelevant für die Sozialversicherung ist. Jedes Jahr werden dadurch erhebliche Mehreinnahmen für die Gesetzliche Sozialversicherung generiert.
Da durch dieses Prozedere auch viele Beschäftigte wieder unter die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung fallen, steigt die Zahl der versicherungspflichtigen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das sorgt zusätzlich für steigende Beitragseinnahmen.
Die beschlossenen Grenzen für 2010 bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats, was aber erfahrungsgemäß nur eine Formalität ist, da man dem Referentenentwurf in aller Regel folgt.
Eine Tabelle mit den neuen Werten können Sie hier downloaden:
www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/pdf-downloads.php
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