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                  Seit heute gelten neue Regeln für den Zahlungsverkehr

                  - 02.11.2009

                  Bei vielen ist es untergegangen, andere haben sich gewundert, wieso sie dicke Briefe von ihrer Bank bekommen haben. Dabei sind sie wichtig, die neuen Regeln, die EU-weit gelten und auch in unserem Land einiges an Veränderungen für die Bankkunden bringen.

                  Dabei sind es sowohl positive Veränderungen als auch negative, welche auf die Kunden dann zukommen. Auf der einen Seite ist die Frist von sechs Wochen für das problemlose Zurückbuchen von Lastschriften dann hinfällig. Dieser doch kurz gefasste Zeitraum für Rückbuchung wird ab dem 31. Oktober verlängert auf 13 Monate. Das heißt aber auch: Lastschriften, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgebucht werden oder Schadensersatzsprüche, die nicht binnen dieser Zeit geltend gemacht werden, sind damit anerkannt, die Ansprüche daraus hinfällig.

                  Dazu kommt, ab Anfang November, die europaweite Einführung der so genannten SEPA-Lastschrift. Das heißt: Lastschriftzahlungen können nicht mehr nur innerhalb Deutschlands durchgeführt werden, sondern in der ganzen Europäischen Union. Dies hat große Vorteile für den länderübergreifenden Handel und auch für die Kunden – aber auch den Nachteil, dass der Kontoinhaber in Zukunft noch viel genauer hinsehen muss, was von seinem Konto abgebucht wurde.

                  Noch zwei weitere wichtige Änderungen für den Zahlungsverkehr

                  Und diese könnten schmerzlich sein für den Kunden, weil es an seinen eigenen Geldbeutel geht. Ab dem 31. Oktober müssen Banken nicht mehr den Namen des Kunden mit der Kontonummer abgleichen. Das bedeutet, bei Schreib- oder Tippfehlern bei Überweisungen wird es noch schwieriger als bisher, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen. Macht die Bank dies dann doch, was nur geht, wenn der Inhaber das falsch gebuchte Geld überhaupt noch auf dem Konto hat, kann sie die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung stellen.

                  Auch beim Verlust der Bankkarte, sei es EC-Karte oder Kreditkarte oder bei Verlust der TANs und darauf folgenden Fremdbuchungen, kommen Kosten auf die Bankkunden zu. Laut der neuen EU-Regelungen können die Geldinstitute dann bis zu 150,- Euro Selbstbehalt von dem Kontoinhaber verlangen. Bisher mussten die Kunden hier meist nur die Neuausstellung einer Karte bezahlen, manchmal zeigten sich die Banken bei so etwas sehr kulant und ließen dem Kunden kostenfrei eine neue Bankkarte zustellen. Diese Zeiten sind nun jedoch vorbei, so dass es von nun an noch mehr heißt, auf die Bankkarte aufzupassen und auch die Tan-Liste gut zu verwahren. Viele Banken sind inzwischen dazu übergegangen, auf SMS-tan oder chip-tan zu wechseln, da der Sicherheitsaspekt hier viel größer ist. Während bei chip-tan meist der Kartenleser bezahlt werden muss, ist der Versand von tan-Nummern via SMS in den meisten Fällen kostenlos.


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