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Neue Richtlinien für Banken in der EU kommen bald
- 09.10.2009
Während das Gesamtvolumen der Verbraucherkredite in den USA im September erneut spürbar zurückgegangen ist, werden die Bankkunden innerhalb der EU mit ganz anderen neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. In den kommenden Wochen erhalten die Kunden der Sparkassen und Banken von ihrer Hausbank umfangreiche Post. In selbigen Schreiben kommen die Institute ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die Verbraucher über die Veränderungen in den Geschäftsbedingungen aufzuklären und für klare vertragliche Verhältnisse zu sorgen. Spätestens bis Ende Oktober müssen die Banken ihrer Pflicht der Kunden-Aufklärung nachgekommen sein, denn dann treten die neuen Richtlinien in Kraft.
Die rechtlichen Korrekturen beziehen sich auf das Zahlungsrecht, das sich mit den neuen Vorschriften innerhalb der Europäischen Union allmählich einem allgemeingültigen Konsens in allen Mitgliedsstaaten annähern soll, um der wachsenden Nutzung europaweiter Transaktionen gerecht zu werden, ohne die Kunden mit unterschiedlichen nationalen Vorgaben weiterhin zu verwirren. Der Name der neuen Maßgabe lautet „EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“.
Kaum Veränderung für Kunden im Privatgeschäft?
Nach Aussage von Branchenkennern halten sich die Auswirkungen für den Privatkunden allerdings im eher überschaubaren Maße, wichtiger sei die Richtlinie für den gewerblichen Sektor des Bankenmarktes. Dennoch sollten sich die Verbraucher mit den neuen AGB befassen, immerhin enthalten sie durchaus einige wichtige Neuerungen, die es zu kennen gilt.
Bessere Kündigungsmöglichkeiten – mehr Verantwortung bei Überweisungen
So sollten die Bankkunden beispielsweise zukünftig noch genauer hinsehen, wenn sie eine EU-Überweisung in ein anderes Land durchführen. Denn ab Anfang November haben Fehler bei der Überweisung neue Konsequenzen. Wer etwa versehentlich auf ein falsches Konto Geld transferiert, ist nun gezwungen, selbst über seine Hausbank den Inhaber des falsch anvisierten Kontos zu kontaktieren, um sein Geld zurückzubekommen.
Verändern wird sich auch das Lastschriftverfahren, denn in Europa kommt nun das SEPA-Lastschriftverfahren. Dank dieses Modells können EU-Bürger ab dem kommenden Monat auch außerhalb des eigenen Landes Lastschriften zulassen für den Euro-Zahlungsverkehr. Interessant kann dieser Service etwa für die Kunden sein, die keine Kreditkarte besitzen und zunehmend im Internet einkaufen. Bisher war die Kreditkarte vielfach das einzig zulässige Zahlungsmittel im Web. Aber Achtung: Die Frist für die Stornierung solcher Lastschriften beträgt EU-weit nur maximal acht Wochen.
Selbstbeteiligung bei Verlust der Karte
Ob Diebstahl oder Verlust – bei den Karten wird ab November kein Unterschied mehr gemacht. So können die Banken eine Selbstbeteiligung von ihren Kunden fordern, diese Summe kann sich auf bis zu 150 Euro belaufen. Höher können die Kosten jedoch nicht mehr liegen. Eine Ausnahme jedoch gibt es. Wurde der Missbrauch erst durch grobe Fahrlässigkeit des Karteneigentümers möglich, können die Banken als Haftungsgrenze zudem den jeweiligen Verfügungsrahmen des Kunden zugrunde legen. Dies gilt ab dem 31. Oktober 2009.
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