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                  Die Private Altersvorsorge und die Rechtspflicht der Versicherungsanbieter

                  - 14.09.2009

                  Die Überschussleistungen sind das A und O jeder guten Privaten Altersvorsorge und jeder guten Lebensversicherung. In der jüngsten Vergangenheit kam es jedoch nicht selten vor, dass die Versicherung die eigentlich auszuschüttenden Überschussleistungen zum Teil zur Deckung der entstandenen Lücken aus der gestiegenen Lebenserwartung zu schließen.Der Bundesgerichthof hat nun ein wichtiges Urteil gesprochen, der im Bezug auf die Private Altersvorsorge und die Überschussleistungen eine wichtige Regelung mit sich bringt: Die Überschüsse sind an die Kunden auch als Überschussleistungen auszuzahlen und dürfen nicht für die so genannten Deckungslücken verwendet werden.

                  Halten die Versicherer die zu zahlenden Überschussleistungen zurück?

                  Schätzungen zufolge wurden seit dem Jahr 2005 so um die vier Milliarden Euro den Kunden vorenthalten, die eigentlich in ihre Verträge als Überschussleistungen hätten einfließen müssen. Das Urteil, das unter dem Aktenzeichen Az. IV ZR 102/06 niedergelegt wurde, stimmt den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, den GDV, jedoch nicht nachdenklich. Dort ist nicht einmal eine offizielle Mitteilung auf der Internetpräsenz des GDV zu finden. "Ob das Urteil über den Einzelfall hinaus eine allgemeine Auswirkung auf die gesamte Lebensversicherungsbranche hat, ist fraglich. Der GDV geht daher davon aus, dass die Überschussermittlung und -beteiligung bei Rentenversicherungen im Regelfall bedingungsgemäß erfolgt." hieß es dort nur auf Nachfragen. Angeblich seien Überschüsse gar nicht vorenthalten worden, diese seien, so der GDV, erst gar nicht entstanden.

                  Wichtig ist: Im Zweifelsfall an den Versicherungsombudsmann wenden!

                  Betroffene Versicherte, die vermuten, ihnen seien Überschüsse vorenthalten worden, sollten sich unbedingt an einen Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser nimmt die Verträge dann unter die Lupe und berechnet im Ernstfall auch, ob dem Versicherten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Gerade im Bereich der Überschüsse gibt es hier Rechenarbeit für den Versicherungsombudsmann zu leisten. Dieser ist unabhängig, arbeitet schlichtend und ist vor allem für die Versicherten kostenlos.Zur Zeit ist der Sitz des Versicherungsombudsmannes des „Versicherungsombudsmann e. V.” übrigens von einem nicht gerade Unbekannten belegt. Günter Hirsch, der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs, hat diesen Posten seit April des vergangenen Jahres inne. Warum er dies macht, hat er in klaren Worten benannt im Mai dieses Jahres: "Die entscheidende Voraussetzung, das Angebot anzunehmen, war für mich die Möglichkeit, hier in völliger Unabhängigkeit als Ombudsmann "schlichtend und richtend" tätig zu werden." Wenden Sie sich also an den Versicherungsombudsmann, falls Sie Zweifel haben, dass die Überschüsse in ihren Vertrag über die Private Altersvorsorge richtig ausgeschüttet wurden.


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