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Zahlt die Haftpflichtversicherung nun – oder zahlt sie doch nicht?
- 04.09.2009
Die Verbraucherzeitschrift "Finanztest", die zur seit Jahrzehnten bekannten Stiftung Warentest gehört, hat sich in einem Test nun der Haftpflichtversicherung angenommen. Und zwar genau dem Bereich, der eigentlich der Grund ist, weswegen die meisten Menschen überhaupt eine Haftpflicht abschließen: Den Schäden, die Kinder verursachen. Hier zeigte sich dann ein erschreckendes Bild. "Löcher im Schutz" wird die Serie genannt, deren erster Teil die Untersuchung der Privathaftpflicht in Sachen Kinder geht. Und genau dies hat "Finanztest" dann auch entdeckt, die Löcher, die vorhanden sind, und durch welche die Versicherer gerne schlüpfen, um den aufgetretenen oder verursachten Schaden nicht übernehmen zu müssen. Die Haftpflichtversicherung ist, und das ist unbestreitbar, vielleicht die wichtigste Versicherung, die Privatleute abschließen können – denn sie bewahrt davor, dass man bei Schäden, die man verursacht, in den finanziellen Ruin abgleitet. Die Beiträge für die Privathaftpflicht sind in den meisten Fällen nicht hoch, so dass fast jeder sich eine solche Versicherung und Absicherung leisten kann. Doch dabei gilt es, genau hinzusehen vor Vertragsabschluss. Denn wie die Stiftung Warentest herausfand, zahlt nicht jedes Versicherungsunternehmen auch wirklich dann, wenn ein Kind den Haftpflicht-Schaden verursacht. Gerne beruft man sich dann auf die noch nicht vorhandene Deliktfähigkeit bis zum Alter von sieben Jahren in normalen Leben, im Straßenverkehr gilt hier die Grenze von zehn Jahren. Dies bedeutet, und das wissen viele nicht: Da niemand für das Delikt, das heißt in diesem Fall, den entstandenen Schaden, verantwortlich gemacht werden kann, gibt es im Sinne des Rechts auch keinen, den man dafür haftbar machen kann. Solange keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vorliegt, die nachgewiesen werden muss, kann die Versicherung eine Zahlung des Haftpflichtschadens verweigern. Leider ist es im täglichen Alltag jedoch nicht möglich, sich dann den Zahlungen zu entziehen, zum Beispiel, wenn ein Kind bei einem Nachbarn etwas beschädigt oder eine Glasscheibe bei Freunden zerstört. Um des lieben Friedens willen bezahlt man dann natürlich. Und fragt sich dann, wieso man eigentlich eine Haftpflichtversicherung hat, und Beiträge zahlt, und diese dann doch nicht die eintretenden Schadensfälle übernimmt.Doch nicht jede Versicherung weigert sich bei solchen privaten Haftpflichtschäden, die Kinder verursachen – es muss nur im Vertrag schriftlich niedergelegt sein, dass die Schäden von der Versicherung in jedem Fall übernommen werden. Da inzwischen ein neues Versicherungsrecht gilt, müssen die Versicherungsunternehmen den Kunden bereits vor Vertragsunterzeichnung sämtliche zum Vertrag gehörenden Unterlagen und Informationen aushändigen. Diese gilt es dann richtig zu lesen und erst zu unterschreiben, wenn man sich sicher ist, dass genau die möglichen Schäden, wegen derer man eine Private Haftpflicht abschließen möchte, auch übernommen werden. Um die Höhe der Beiträge zu vergleichen, ist es übrigens auch sinnvoll, einen Versicherungsvergleich zu machen.
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