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Gericht urteilt: AWD nicht unabhängig
- 09.07.2009
Mit einer gerichtlichen Untersagung wurde nun dem Finanzdienstleister Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) untersagt, dass er weiterhin mit dem Begriff „Unabhängigkeit“ werben darf. Vor dem Landgericht in Hannover hatte ein Mitkonkurrent in Form der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erfolgreich geklagt (Az.: 18 O 193/08). Das Unternehmen AWD, das auch zahlreiche Investmentfonds vertreibt, ist eine Tochter der Schweizer Versicherung Swiss Life.Der Fall, der medial für allerlei Aufsehen gesorgt hat, wurde von dem DVAG-Gründer Reinfried Pohl initiiert, der sich an den Werbebegriffen von AWD störte, konkret an den Bezeichnungen „unabhängiger Finanzdienstleister“ sowie „Europas Nummer 1 zur unabhängigen Finanzoptimierung“ oder auch „unabhängige ganzheitliche Finanzberatung“. Eine Sichtweise, die das Gericht in Niedersachsen nun teilte, indem es die erwähnten Begrifflichkeiten verbot. Allerdings kam auch noch gleich eine Gegenklage von AWD durch, in der es nun wiederum für den DVAG untersagt ist, das er mit Formulierungen wie „weltweite Nummer 1 der eigenständigen Finanzvertriebe“ und „weltweit größter eigenständiger Finanzvertrieb“ wirbt.
Keine wirtschaftliche Unabhängigkeit bei der AWD
Die Richter am Landgericht begründeten ihren Richterspruch dabei folgendermaßen, aus wirtschaftlicher Sicht sei die Unabhängigkeit für den AWD nicht gegeben, denn Swiss Life könnte als das beherrschende Unternehmen jederzeit Einfluss auf das Geschäft von AWD nehmen. Zumal dieser mögliche Einfluss noch stärker geworden sei, nachdem der AWD-Gründer Carsten Maschmeyer aus dem Unternehmen ausgeschieden sei. Für die Richter war dabei entscheidend, dass es eben nicht darauf ankommt, ob der Einfluss wirklich ausgeübt wird, sondern ob hierfür allein die Möglichkeit besteht. Für den Verbraucher sei aber der letztgenannte Punkt sehr wichtig.
AWD auch auf Beraterebene nicht selbstständig
Für die Richter war bei ihrem Urteilsspruch aber noch ein zweiter Punkt von großer Bedeutung. Denn in ihren Augen ist der AWD auch im Bereich Beratung nicht unabhängig, weil das Unternehmen hierarchisch geprägt ist. So benutzt der AWD ein einheitliches Computerprogramm für seine 6000 AWD-Finanzberater. Deshalb besteht auch in dieser Thematik die Möglichkeit, dass Einfluss auf die Berater genommen werden kann. Eine Einschätzung die dazu führt, dass aus Kundensicht nicht von einer unabhängigen Beratung auszugehen sei.
AWD setzt auf Berufung
Der AWD will sich mit dem Urteil aber verständlicherweise nicht zufrieden geben und kündigte umgehend an, dass man in Berufung gehen will. Allerdings wird sich die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Celle frühestens in zwei bis drei Monaten mit der Materie beschäftigen. Für den AWD bedeutet dies, dass obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, es trotzdem vorläufig vollstreckt werden kann.Für eine Änderung der Werbebotschaften wurde eine Frist von einem Monat für das Internet gesetzt und für die sonstigen Werbeauftritte von AWD drei Monate. Bei einem Verstoß dagegen von AWD sind Strafzahlungen von bis zu 250 000 Euro festgelegt. Die DVAG wiederum ließ verlauten, dass man bezüglich des Urteils gegen die eigene Werbung keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde. Hier hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass die DVAG nur in Europa tätig ist und es in den USA eventuell größere Finanzvertriebe gebe. Auch hätte die DVAG vor Gericht nicht schlüssig darlegen können, dass sie tatsächlich weltweit die Nummer Eins sei.
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