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Das Bürgerentlastunggesetz kommt – Ab 2010 wird richtig Steuern gespart
- 20.06.2009
Es kommt nun endlich doch. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres gilt das Bürgerentlastungsgesetz, das zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um etwa 9,3 Milliarden Euro führen soll. Bereits im Februar dieses Jahres hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Kranken- und Pflegeversicherung ganz von der Steuer absetzen zu können. Doch erst jetzt stimmte auch der Bundestag zu.Im Moment sieht die geltende Rechtslage so aus, dass die Beiträge für die Krankenversicherung, sei es die Gesetzliche oder die Private, sowieso die Beiträge zur Pflegeversicherung, nur bedingt von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Erweiterung kommt – und gilt für alle
Durch die Änderung wird die Berücksichtigung der Aufwendungen für die Vorsorge nun stark erweitert. Die Bundesregierung sagt dazu: „Erstmals sollen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.“ (Quelle: www.bundesregierung.de)Zum Hintergrund hat das Bürgerentlastungsgesetz, dass alle nach dem gleichen Grundsatz entlastet werden sollen. Egal, ob in einer Gesetzlichen Krankenkasse oder in einer Privaten Krankenversicherung, alle sollen gleich profitieren von der Neuregelung für die steuerliche Absetzbarkeit von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.Zusätzlich wird es ab dem 1. Januar 2010 möglich sein, dass alle privat Krankenversicherten die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in voller Höhe von der Steuer absetzen können, dies ist bislang, nach geltendem Recht, nicht möglich.
Was abgesetzt werden kann ab dem nächsten Jahr
Weiterhin gelten ab dem nächsten Jahr folgende Kernpunkte des Entwurfs für das Bürgerentlastungsgesetzes:Abgesetzt werden dann können die Beiträge der Steuerpflichtigen zu einer Krankenversicherung (Privat oder Gesetzlich) sowohl für sich selbst, als auch- für ihren Ehegatten- ihren Lebenspartner- und für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige noch einen Anspruch auf einen Freibetrag oder aber auf Kindergeld hat. Darin enthalten sind auch die Beiträge für den Basistarif der PKV (Private Krankenversicherung), der zu Beginn dieses Jahres im Zuge des Gesundheitsfonds und in Folge der Gesundheitsreform von 2007 eingeführt würden. Diese Beiträge zum Basistarif sind ab kommendem Jahr im vollen Umfang absetzbar als Sonderausgaben, insofern nicht ein Teilbeitrag für Krankengeld enthalten ist. Dieser Teilbetrag würde abgezogen werden, der ursprüngliche Beitrag alleine für die KV wird dann jedoch ganz abgesetzt werden können von der Steuer. Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung, sei des die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung, sind in voller Höhe absetzbar als Sonderausgaben. Die Bundesregierung schreibt dazu jedoch als ergänzende, aber sehr wichtige Anmerkung: „Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu vermeiden wird stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt.“Die als Sondergaben abziehbaren Beträge für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung werden bereits beim Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Bei Arbeitnehmern, die gesetzlich versichert sind, wird dies auf pauschalisierte Art und Weise durchgeführt werden ab dem 1. Januar 2010, dem ersten Geltungstag des Bürgerentlastungsgesetzes.
Gleiches für alle Versicherten – und endlich verfassungskonform
Durch das neu einzuführende Gesetz wird eine Entscheidung des BVG, des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar des vergangenen Jahres (2008) fristgerecht und auch konform zur Verfassung umgesetzt. Die verbesserten steuerlichen Berücksichtigungen bei den Beiträgen für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, also die Vorsorgeaufwendungen ist damit ein wichtiger neuer Schritt für die Gesetzgebung in unserem Lande in Hinsicht der steuerlichen Entlastung und Gleichbehandlung aller Bürger in diesem Punkt. Dabei geht es vor allem darum, sowohl die in einer Gesetzlichen Krankenkasse Versicherten als auch die privat Krankenversicherten in gleicher Art und Weise steuerlich zu entlasten.
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