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Bundesverfassungsgericht gibt Bundesgesundheitsministerium Recht in Sachen Krankenversicherung
- 10.06.2009
Die Pflicht der Krankenkassen zur Aufnahme von Mitgliedern ist nun auch vom höchsten deutschen Gericht bestätigt worden. Damit können sich Private Krankenversicherungen nicht mehr aus der Aufnahmepflicht stehlen – ein Sieg auf der ganzen Linie für das Bundesgesundheitsministerium und die Gesetzlichen Krankenkassen also. Auch die Bundesgesundheitsminister gab sich als freudige Siegerin und gab nach der Verkündung des Urteils ihrer Freude auch verbal Ausdruck: "Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können. Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV wird auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gibt, den Versicherer zu wechseln. Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet."
Wohl der Allgemeinheit wichtiger als die Berufsfreiheit einiger
"Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten." sagte der Präsident der Bundesverfassungsgerichtes,Hans-Jürgen Papier, bei der Begründung des Urteils. Damit ist der wichtige Punkt gemeint, dass die Verpflichtung zum Basistarif des Gesundheitsfonds in die berufliche Freiheit der Privaten Krankenversicherungen eingreift. Doch das oberste Gericht Deutschland sieht das Wohl der Allgemeinheit wichtiger an als die Berufsfreiheit einiger privater Krankenversicherer. Geklagt hatten vor dem Bundesverfassungsgericht fünf verschiedene private Versicherungsunternehmen, die Victoria, die Allianz, die Axa Versicherung, die Debeka sowie die Süddeutsche Krankenversicherung. Dazu hatten drei Privatpersonen Klage eingereicht. Begründet war die Verfassungsklage von den Privaten Krankenversicherungen damit, dass der durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar dieses Jahres eingeführte Gesundheitsfonds ihre wirtschaftliche Existenz gefährden würde.
Ein Basistarif und die Pflicht zur Aufnahme aller
Das Problem liegt für die Privaten Krankenversicherungen wohl hauptsächlich damit begründet, und dies wird natürlich nicht gesagt, dass nun nicht mehr „aggressiv“ mit niedrigen Beiträgen geworben werden kann wie früher. Und der neue Basistarif bedeutet auch, dass jeder, der unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Versicherungspflicht liegt und jeder, der über der Grenze liegt, sich aber dennoch freiwillig versichern möchte, von jeder beliebigen Krankenkasse aufgenommen werden muss – sei es nun eine Gesetzliche Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung. Und das tut den privaten Versicherern natürlich weh, da dies bedeutet: Mehr alte Mitglieder, mehr kranke Mitglieder, und das Wegfallen jeglicher Gesundheitsprüfungen vor der Aufnahme eines neuen Mitglieds. Das heißt auf gut Deutsch: Egal wer nun vor der Tür der Privaten Krankenversicherer steht, er MUSS aufgenommen werden und darf keine Abweisung erhalten. Dies tut den Privaten natürlich weh, da sie keine Möglichkeiten der eigenen Entscheidung mehr haben und auch keine Ablehnungen mehr erteilen dürfen. Für unser Gesundheitssystem verspricht dies jedoch endlich eine gerechte Behandlung für alle Versicherten durch die Krankenkassen, sei es nun eine Gesetzliche Kasse oder eine Private Krankenversicherung. Mit dem heutigen Urteil sind wir also einen wesentlichen Schritt weiter gekommen in einer Gleichbehandlung von Versicherten, dem Bundesverfassungsgericht sei Dank.
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