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                  Schweiz und Österreich lockern Bankgeheimnis – In begründeten Einzelfällen

                  - 13.03.2009

                  Der Weg des Alleingangs scheint ganz langsam nicht mehr der richtige Weg zu sein. Dies haben sowohl die Schweiz als auch Österreich nun erkannt. Die Steueroasen in Europa, dazu auch noch eine weitere, Luxemburg, gaben heute bekannt, dass man in Zukunft auskunftsbereiter und kooperativer sein möchte. Dies ist ein wichtiger Weg, den vor allem die Schweiz da gehen möchte. Vor kurzem noch war in dem kleinen, immer vermeintlich neutralen Land die Medienschelte ausgebrochen, und die Wut des Volkes, weil die UBS, die Schweizer Großbank, einen Teil ihrer Kundendaten an die Steuerbehörden in den USA weiter gegeben hatten. Der UBS war daraufhin vom Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz eine Weitergabe verboten worden.Der neue Weg, wenn auch nur eingeschränkt - Warum die Schweiz nun umschwenkt? Wahrscheinlich weil eine Isolation zu den anderen Ländern in Europa und auch zu den USA befürchtet wird. Deshalb wird das Bankgeheimnis nun dann untergraben werden, wenn es einen begründeten Verdacht im Einzelfall gibt. Dann ist die Schweiz zu einer Amtshilfe bei der Suche nach ausländischen Steuersündern behilflich.

                  Zugleich aber eine seltsame Nachricht

                  Oder besser ein Brief, den der Bundesrat der Schweiz an die USA schreiben will, in Bezug auf das Verfahren gegen die bereits genannte Großbank UBS. „Bund will im Verfahren gegen die UBS in den USA seinen Standpunkt darlegenBern, 13.03.2009 - Im Zivilverfahren gegen die UBS in den USA wird der Bundesrat eine amerikanische Anwaltskanzlei mit der Redaktion eines amicus-curiae-brief beauftragen. Darin soll der schweizerische Rechtsstandpunkt im Verfahren erläutert werden. Damit sollen den hoheitlichen Interessen der Schweiz Nachdruck verschafft werden. ,Amicus curiae" bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z.B. als ,Äusserung Dritter" in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen. Ein amicus curiae kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Er braucht jedoch nicht völlig unabhängig zu sein. Massgeblich ist, nicht Partei zu sein. Amicus ist sogar häufig jemand, dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten.“ (Quelle: www.ch.ch)

                  Wie wird die Zukunft sein?

                  In wie weit die jetzt noch vorhandenen Steueroasen Schweiz, Luxemburg, Österreich, Andorra und das sehr in Verruf geratene Liechtenstein in Zukunft tatsächlich Amtshilfe leisten werden, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Vielleicht sind es nur bloße Worte, und jede Hilfe im Einzelfall wird dann kategorisch abgelehnt werden. Vielleicht aber sind diese europäischen Steuerparadiese wirklich zu einer Erkenntnis gelangt – oder sie wollen lediglich Werbung für die Methoden betreiben, durch die man auf ihren Banken die Steuern hinterziehen kann...

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