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Es ist tatsächlich geschafft – Das Konjunkturpaket 2.0 ist beschlossene Sache
- 27.01.2009
Eine größere Finanzspritze für die Konjunktur gab es in Deutschland noch nie. Gut 50 Milliarden Euro sollen im Kampf gegen die Wirtschaftskrise helfen und die Rezession damit beenden. Heute wurde das Rettungsprogramm für die Konjunktur unseres Landes vom Kabinett beschlossen. Erst war es fraglich gewesen, ob das durchgeht – die FDP hatte Gegenwehr angekündigt. Doch nun ist es durch. Und bringt für die nächsten beiden Jahre Hilfen für Investitionen, Senkungen von Steuern und Abgaben, Wirtschaftshilfen sowie auch eine Reform der Kfz-Steuer. Zusätzlich dazu ist die ja bereits in Kraft getretene Abwrackprämie und der Bonus für jedes Kind, das Kindergeld erhält, in dem Paket.
Eine Rekordverschuldung kommt auf uns zu
Den Finanzen unseres Landes tut das Ganze jedoch nicht so gut. Für das Konjunkturpaket II ist gleichzeitig eine Neuverschuldung notwendig, und das eine ziemlich schwindelerregende. Deshalb wurde gleich auch noch ein Nachtragshaushalt für dieses eben erst begonnene Jahr verabschiedet. So wird die Nettokreditaufnahme um die nicht gerade geringe Summe von 18,3 Milliarden Euro glatt auf fast das Doppelte erhöht, genauer gesagt auf 36,3 Milliarden Euro. Insgesamt beläuft sich die Neuverschuldung in diesem Jahr auf mindestens 45 Milliarden Euro, es könnten aber auch schon um die die 50 Milliarden Euro werden.
Das Grundgesetz erlaubt den Ausnahmefall
Eine Finanzierung des ganzen Konjunkturpakets II ist nur deshalb über eine Neuverschuldung möglich, da aus dem Grundgesetz der Artikel 115 in Kraft tritt. Hierbei handelt es sich um eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts". Dies bedeutet, die Summe der Neuverschuldung darf die Summe der Investitionen überschreiten. Wortwörtlich heißt es dort: „(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.“
Jetzt heißt es, zusammen zu arbeiten!
Eigentlich hatte die FDP ja vor, sich gegen das Konjunkturpaket II zu stemmen. Aber man hat wohl erkannt, dass es nur dem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden würde, wenn man sich im Wahljahr gegen solch wichtige Maßnahmen stellt. Also zieht man mit der Großen Koalition mit. Es ist interessant, zu sehen, dass die Konjunktur plötzlich, in diesem Jahr der Bundestagswahlen, von allen als Priorität angesehen wird und die Grabenkämpfe, die dabei zeitweise vorhanden sind, immer auch wieder beigelegt werden zum Wohle unseres Landes. Es scheint vielen Politikern die Erkenntnis gekommen zu sein, dass das Schwingen großer Reden jetzt nicht gebraucht wird, sondern dass Taten notwendig sind, um Deutschland wieder richtig auf die Beine stellen zu können. Auch wenn dazu eine Neuverschuldung notwendig ist, bei der einem richtig schlecht werden kann. Doch vielleicht heiligt in diesem Fall wirklich der Zweck die Mittel, weil es eben um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts handelt, wie es ja im Artikel 115 des Grundgesetzes steht. (Quelle: Bundestag.de)
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