Ab diesem Jahr wichtige Änderungen für Verträge von Lebensversicherungen
Von der Redaktion - 02.01.2009
Früher waren kapitalbildende Lebensversicherungen generell von der Steuer befreit, wenn sie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben. Vor einiger Zeit kam dann die Änderung, dass eine Kapitallebensversicherung nur dann steuerfrei ist, wenn sie mindestens zwölf Jahre lang läuft und wenn sie vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Dies hat damit zu tun, dass bisher viele Menschen die Kapitallebensversicherung eben aufgrund der Steuerbefreiung für den Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge abgeschlossen hatten. Da jedoch bei der Riester Rente und bei Rürup Verträgen eine Nachbesteuerung der Fall ist, wurde die kapitalbildende Lebensversicherung diesem angeschlossen. Und ist so wird eben, ab einer Auszahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr, eine Zahlung an den Fiskus fällig.
Ab 1. Januar 2009 neue, wichtige Änderung bei der Kapitallebensversicherung
Nun kommt binnen weniger Jahre die nächste Änderung im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Was ganz wegfällt ist die Befreiung von der Steuer, egal ob der Vertrag nun 12 Jahre aufwärts läuft und vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird, wenn in die Kapitallebensversicherung einen bestimmten Wert nicht erreicht. Der Risikoschutz muss ausreichend sein, damit die kapitalbildende Lebensversicherung überhaupt als eine solche angesehen und damit steuerbegünstigt wird. So ist von nun an ein Mindesttodesfallschutz von 50 Prozent Vorbedingung für die Steuerfreiheit. Dieser Mindesttodesfallschutz muss über die ganze Laufzeit gehen, und darf nicht nach unten korrigiert werden, da die Steuerbegünstigung sonst dahin ist. Viele Versicherte im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung haben diese gerne eben aufgrund der Steuerbefreiung abgeschlossen, und dabei jedoch - aufgrund der Kosten für die Beiträge – den Todesfallschutz möglichst gering gehalten. Denn: Es sollte ja keine Lebensversicherung im eigentlichen Sinne sein, sondern eine Möglichkeit der Geldanlage über einen längeren Zeitraum. Diese wird natürlich durch die Einführung des Mindesttodesfallschutzes sehr beschnitten. Doch:
Noch aber kann man bei Lebensversicherungen richtig sparen!
Die rechtliche Veränderung im Bereich der kapitalbildenden macht die Policen teurer, das heißt, die Beiträge steigen. Gleichzeitig kommt es zu einer Absenkung der Rendite. Nur: Richtig los geht dies erst ab 1. April 2009. Wer bis zum 31. März dieses Jahres noch eine Kapitallebensversicherung abschließt, der findet noch die alten Bedingungen vor, das heißt: Steuerfreiheit für die kapitalbildende Lebensversicherung, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird – egal, wie hoch der Todesfallschutz ist. Dies ist also noch eine gute Möglichkeit, vor April dieses Jahres noch eine Kapitallebensversicherung zu den alten, das heißt, steuerbegünstigten und guten Bedingungen abzuschließen.
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