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                  Das Jahr 2009 steht vor der Tür – Wichtige Änderungen der deutschen Gesetzeslage Teil II

                  - 23.12.2008

                  Neben den Änderungen in Bezug auf die Besteuerung von Kapitalanlagen, die so genannte Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 eingeführt werden wird, und der Reform der Erbschaftssteuer gibt es weitere, wichtige Änderungen. Ob die wieder zu den Arbeitnehmern zurück gekehrte Pendlerpauschale oder die neue Kfz-Steuer, es tut sich etwas in unserem Lande. Es scheint fast, als sei das Jahr 2008 das Jahr, in dem nicht nur die Finanzkrise Deutschland berührt hat, sondern es auch möglich war, wichtige Änderungen zu schaffen – ob man diese nun positiv oder negativ sehen mag, bleibt jedoch jedem selbst überlassen.

                  Die Pendlerpauschale ist zurück – Das oberste deutsche Gericht hat sie zu neuem Leben erweckt

                  Noch bis vor kurzer Zeit war sie Vergangenheit und schien in ihrem Grab zu schlummern zu müssen bis zum Sankt Nimmerleinstag. Dann aber kam das Bundesverfassungsgericht als oberste Gerichtsinstanz unseres Landes und holte sie ins Leben zurück. Nun gilt sie wieder ab dem ersten Kilometer, und lässt die Autofahrer unseres Landes hier mit einem lachenden Auge in das neue Jahr gehen. Gleich 30 Cent können wieder abgesetzt werden von der Steuer, wenn der Besteuerte einen Freibetrag in seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Doch keine Sorge, dies muss nicht heute oder morgen sein, jedoch sollte die Eintrag bis zum 30. November 2009 stattgefunden haben, damit eine Berücksichtigung der Pendlerpauschale stattfinden kann. Durch die Pendlerpauschale wird für den, der zwischen Arbeitsplatz und Wohnung „pendelt“, was inzwischen dann ja wieder so gut wie jeder Arbeitnehmer ist, da die Berechnung wieder ab dem ersten Kilometer erfolgt, die Steuerschuld geringer. Das heißt, es fallen auf der einen Seite weniger Steuern an, die auf der anderen Seite mit den Steuererstattungen verrechnet werden. Durch die Pendlerpauschale erhält man dann nicht immer zwangsläufig auch Geld zurück vom Fiskus, aber wenn eine Nachzahlung stattzufinden hat, wird diese dadurch verringert, was wiederum Geld spart.

                  Änderung bei der KFZ-Steuer – Nur wenig wurde umgesetzt, aber Kaufanreize sollen geweckt werden

                  Es wurde viele Monate lang heftig diskutiert über die Änderung der Kfz-Steuer. Fast alles, was an Vorschlägen und Ideen da war, ist weggebrochen, so dass es nun nur noch eine generelle Steuerfreiheit gibt, nicht aber die wirklichen Steuerbegünstigungen für Autos, die wesentlich weniger CO² ausstoßen. Dies war ursprünglich geplant worden, aber zu viele Grabenkämpfe haben diesen wichtigen Punkt wegfallen lassen und deshalb nur eine Steuerfreiheit für Neuwagen umsetzen lassen. Ab Januar des nächsten Jahres gibt es eine Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn ein Neuwagen angeschafft und dieser bis spätestens zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wird. In diesem Falle ist das Fahrzeug dann ein ganzes Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die besonders schadstoffarm auf den Straßen unterwegs sind, soll es eine weitere Befreiung von der Kfz-Steuer geben, jedoch nur bis maximal 24 Monate lang insgesamt. Dienen soll die nun doch etwas sehr viel „schlankere“ Änderung der Kfz-Steuer vor allem einem: Dem Ankurbeln unserer Konjunktur. Durch die Befreiung von der Steuer beim Kauf eines Neuwagens soll der zum Teil schwächelnde Automarkt in unserem Land wieder ein wenig Beine bekommen. Ob die anderen geplanten, aber weggefallenen Änderungen in Bezug auf schadstoffarme Fahrzeuge doch noch kommen werden, wenn es unserer Wirtschaft wieder besser geht? Wer weiß das schon – schließlich stehen im September des nächsten Jahres die Bundestagswahlen an, danach werden wir vielleicht mehr wissen.

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