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                  Das Jahr 2009 steht vor der Tür – Und damit einige wichtige Änderungen der deutschen Gesetzeslage

                  - 23.12.2008

                  Der 1. Januar des nächsten Jahres ist ein Tag, an dem sich die Rechtslage für zwei ganz wichtige Bereiche ändert. Zum einen ist dies die Einführung der Abgeltungssteuer, zum anderen ist dies der kommende Gesundheitsfonds. Daneben gibt es jedoch noch andere Änderungen, die für den Bürger maßgeblich sind und die nicht vergessen und übersehen werden dürfen, eine wichtige hiervon ist die lang erwartete Reform der Erbschaftssteuer, die mit Beginn des nächsten Jahres eingeführt wird.

                  Die Abgeltungssteuer – Die Steuern auf Kapitalanlagen ändern sich

                  Während es bis zum Ende dieses Jahres noch so manche Lücke für Anleger gibt, steuerfrei Zinsen für ihr gespartes Geld zu erhalten, ändert sich dies zum 1. Januar 2009 gravierend. Ab dem Neujahrstag heißt es: Pauschalbesteuerung aller Geldanlagen, seien es Zinsen, seien des Dividenden, seien es Währungsgewinne oder Kursgewinne oder die Ausschüttungen aus Fonds – der Fiskus hält die Hand auf. Die pauschale Steuer beträgt 25 Prozent, dazu fällig wird der so genannte Soli, der Solidaritätszuschlag, der immer noch 5,5 Prozent beträgt. Auch fällig wird Kirchensteuer, wenn der Anleger denn Mitglied einer der beiden Staatskirchen ist. Die Abgeltungssteuer wird fällig, wenn die Erträge aus Kapitalanlagen höher liegen als der Sparerpauschbetrag, der bei 801,- Euro für Alleinstehende und 1.602,- Euro für Verheiratete angesetzt ist. Einbehalten wird die Abgeltungssteuer wie bereits die bisherige Steuer auf Zinsen automatisch von den Banken und dann direkt an das Finanzamt abgeführt. Nur Gewinne aus Wertpapieren, die noch bis Ende dieses Jahres gekauft werden – und dann mindestens zwölf Monate lang im eigenen Depot gehalten wurden bzw. werden, sind noch steuerfrei. Ebenso die Zinsen aus der Riester Rente und der Rürup Rente, da hier eine Nachbesteuerung stattfindet, die jedoch vergleichbar niedriger sein wird, als die Steuern, die momentan auf die Zinsen zahlen zu wären. Beide Arten der Privaten Altersvorsorge sind also eine sehr gute Möglichkeit, an der Abgeltungssteuer vorbei Geld anzulegen und dabei auch noch für sein Alter zu sparen.

                  Erbschaftssteuer – Wichtige Änderungen zu Gunsten der Erben kommen

                  Bei der Neugestaltung der Erbschaftssteuer, die zum 1. Januar des nächsten Jahres eingeführt wird, kommt es zu einer Neubewertung von Betriebsvermögen und Immobilien. Hier ist in Zukunft das Erben von Betrieben steuerfrei, wenn das Unternehmen nach der Annahme der Erbschaft zehn Jahre lang vom Erben weitergeführt wird und dieser auch die bestehenden Arbeitsplätze erhält. Wenn der Betrieb nur sieben Jahre lang so gehalten wird, fallen nur 15 Prozent Steuern an. Dies zeigt, wie wichtig der Bundesregierung Familienbetriebe geworden sind und dass hier auch ein großes Stück Zukunft unseres Landes gesehen wird. Eine Immobilie kann ab dem 1. Januar 2009 steuerfrei vererbt oder auch verschenkt werden, solange diese zehn Jahre lang von der Witwe, dem Witwer, dem eingetragenen Lebenspartner oder auch von den Kindern weiterbewohnt werden. Dies ist eine große Erleichterung für jene Ehegatten und Kinder, welche sich eine Annahme der Erbschaft aus finanziellen Gründen nicht leisten könnten aufgrund der zu zahlenden Steuer, aber weiter in der Immobilien wohnen bleiben würden.Zusätzlich dazu kommt eine Anhebung der Freibeträge. So können Ehegatten ab Januar 500.000,- Euro erben, ohne Steuern auf diese Erbschaft zahlen zu müssen. Und auch eingetragene Lebenspartner werden hier nun endlich auch mit einbezogen und erhalten ab dem 1. Januar 2009 den Freibetrag von 500.000,- Euro gewährt. Kinder haben dann einen Freibetrag von 400.000,- Euro, Enkel 200.000,- Euro. Andere Erben, wie zum Beispiel Nichten, Neffen, Geschwister und nicht Anverwandte müssen ab Januar mehr Steuer auf eine Erbschaft zahlen, hier findet jedoch auch eine Erhöhung der Freibeträge statt.

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