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Der Gesundheitsfonds nun auch Thema vor dem Bundesverfassungsgericht
- 10.12.2008
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss bereits seit Monaten wegen des zum 1. Januar einzuführenden Gesundheitsfonds sehr viel - verbale - Prügel einstecken. Noch vor wenigen Tagen wurde der Flyer vorgestellt, der die Inhalte des Gesundheitsfonds den Krankenversicherten in unserem Lande schmackhaft machen möchte.Kaum aber ist die Tinte getrocknet, wird genau diese Neueinführung Thema vor Gericht. Und dabei nicht nur bei irgendeinem Gericht unserer Republik, sondern vor dem obersten, dem Bundesverfassungsgericht soll Recht gesprochen werden. Die Privaten Krankenkassen haben den Gesundheitsfonds aufs Korn genommen und sind dagegen. Nicht nur wegen dem Basistarif, mit dem sie die gleichen Leistungen der GKV, der Gesetzlichen Krankenkasse, anbieten müssen. Sondern auch, dass sie niemanden mehr ablehnen dürfen, der sich bei ihnen versichern möchte.
In Zukunft keine Gesundheitsprüfung mehr?
Vorbei sollen nämlich ab dem 1. Januar des nächsten Jahres die Zeiten sein, in denen eine "überstandene" Gesundheitsprüfung die Vorbedingung für die Aufnahme bei einer Privaten Krankenkasse war. So siebte man bereits im Vorfeld die Kranken aus, vergab aber im Gegenteil dazu besonders günstige Tarife an gesunde Mitglieder jüngeren Alters. Dies war schon immer ein großer Kritikpunkt an den PKV gewesen:Die Ablehnung einer Vielzahl von möglichen Versicherten, nur weil sie eben ein Krankheitsrisiko tragen oder bereits erkrankt sind. Denn genau diese sind es, welche dann von der GKV auf jeden Fall aufgenommen werden müssen. So wurde bereits aussortiert und weggeschoben, was man nicht in seiner Kasse haben wollte. Wenn die Gesundheitsprüfung jetzt wegfällt, bedeutet dies, die Privaten Krankenkassen müssen nehmen, wer zu ihnen will, und werden damit, neben der Festsetzung eines Basistarifes, der Gesetzlichen Krankenkasse gleichgestellt.
Die Privaten Krankenversicherer wollen aber nicht, wie Ulla Schmidt will!
In der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigte die Bundesgesundheitsministerin den Gesundheitsfonds mitsamt seiner Auswirkungen. Geklagt hatten neben drei privat Versicherten auch noch gleich 30 Versicherer der PKV. Eine beachtliche Anzahl von Klägern also, die nun gegen den Gesundheitsfonds in den Kampf ziehen.Der Vorsitzende der PKV, Reinhold Schulte, begründete diesen Widerstand mit eindringlichen Worten: "Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in die Rechte der PKV gegeben", während Ulla Schmidt zu einem Verteidigungsmarsch aufblies. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird erst im Laufe des nächsten Jahres erwartet.Der Gesundheitsfonds wird also, wie bisher geplant, am 1. Januar 2009 eingeführt werden. Sollte das oberste Gericht unseres Landes jedoch später zu der Entscheidung kommen, das diese Reform des Gesundheitssystems verfassungswidrig ist, kann man auf einem ausbrechenden Chaos ausgehen. Wie die Entscheidung ausfallen wird, kann nicht einmal vage vermutet werden. Es heißt also abwarten, und ab dem Neujahrstag des nächsten Jahres den Gesundheitsfonds so hinzunehmen, wie er denn auf uns zugerollt kommt.
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