- Blogrolle
- Ansahl Versicherungsblog
- Manfreds PKV-Makeleien
- Versicherungen News
- Kredit Engel-News
- Portal Optimal absichern
Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Blog
Das Leben schön gerechnet
- 14.08.2008
Sich und seine Angehörigen vor dem plötzlichen Todesfall oder auch vor Altersarmut abzusichern – dies macht praktisch jeder deutsche Haushalt in Form einer Kapitallebensversicherung. Doch mindestens die Hälfte dieser Verträge wird vorzeitig gekündigt. Dies geschieht zwar aus den unterschiedlichsten Gründen, aber was den Verlust der eingezahlten Beiträge und die langen Gesichter der Kunden angeht, scheint es keine Unterschiede zu geben.Gerade, wenn man eine Lebensversicherung kürzer als zwölf Jahre hält und vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hat, wird man doppelt bestraft: Zum einen verliert man einen Großteil des bereits eingezahlten Geldes und zum anderen müssen Ertragssteuern auf die restliche Auszahlung entrichtet werden. Den Schaden trägt also der Versicherte alleine, zumindest bisher.Denn es regt sich Widerstand gegen die Praxis der Versicherungsgesellschaft, eingezahltes Geld in gewisser Weise zu unterschlagen, da den meisten Verbrauchern nicht klar ist, jedoch sein sollte, weshalb man meist mehr als die Hälfte verliert, wenn finanzielle Engpässe einen zwingen bestehende Versicherungen zu kündigen. Dass auf den gesamten Verlauf der Lebensversicherung berechnete Vorabprovisionen an die Makler bezahlt und auf den Versicherungsnehmer abgewälzt werden, ist vielen Kunden ebenso schleierhaft wie die zahlreichen anderen verdeckten Verwaltungskosten.Nun gilt es ein wenig Licht in das Schwarze Loch der sich selbst auflösenden Einzahlungen zu bringen. Erfolgreich hat nämlich die Schweizer Prozessfinanzierungsgesellschaft Proconcept AG einzelne Ansprüche von Lebensversicherungskunden durchgesetzt, welche ihre Police vorzeitig und somit vor Ablauf der Zwölf-Jahres-Frist gekündigt und die erlittenen finanziellen Einbußen teilweise als Werbungskosten ansetzten konnten. Wenn dies auch auf Bundesebene nicht ohne weiteres denkbar und durchsetzbar ist, zeichnet sich dennoch einschmaler Schimmer am Horizont ab. Während man nämlich bei vorzeitiger Kündigung und Abschluss vor dem 01.01.2005 Zinserträge entrichten musste, blieb man bislang alleine auf den Kosten sitzen. Dass dies nicht gerecht ist, haben nun auch die Finanzämter erkannt.Wie viel letztendlich angesetzt werden kann, ist meist schwer auszumachen. Selten lassen sich doch die Versicherer in die Karten sehen, vor allem, wenn es um einbehaltene Beiträge geht. Insofern können die ersten Urteile zugunsten eines Absetzens der verlorenen Einzahlungen wenigstens als Signal gewertet werden. Denn auch nach Klagen von Verbraucherschutzverbänden müssen die üblichen Vorabprovisionen nun gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt werden. Kunden, die ihre Police bereits nach ein oder zwei Jahren kündigen, gehen somit wenigstens nicht vollkommen leer aus.Dass man prüfen soll, ob und an wen man sich ewig –sprich mindestens 12 Jahre – bindet, verliert auch mit Hinblick auf diese neue Entwicklung nichts an seiner Aktualität. Doch in jedem Fall könnte der Trennungsschmerz in Zukunft finanziell weniger bitter und der Neuanfang ein wenig versüßt werden.
Fragen zu Das Leben schön gerechnet
Festgeld 6 Jahre | Zinsen im Vergleich
Lebensversicherungen zahlen an Kunden nach erfolgreicher Sammelklage
Ostern kein Bargeld für viele Commerzbank Kunden - Kurz notiert
Erneuter Ergo-Ärger: Falschberatung zulasten von Kunden - Kurz notiert
Altersrente für Frauen
Kreditleihe Definition
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.