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Versicherungen werden verbaucherfreundlicher
- 23.05.2008
Seit Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Es bietet dem Verbraucher besseren Schutz und räumt ihm gleichzeitig mehr Rechte ein. Es gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge und ab Januar 2009 generell für alle Versicherungspolicen, sofern es sich bei Bestandsverträgen mit Abschluss vor 2008 nicht um Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss handelt.Als Versicherungskunde können Sie künftig profitieren von:
- Mehr Information, denn die Versicherer müssen bereits vor Vertragsabschluss alle relevanten Vertragsunterlagen, insbesondere die Versicherungsbedingungen Ihnen als angehenden Kunden aushändigen und die Antragsprozedur unterliegt strengeren Regeln, durch die die Fragen, um das zu versichernde Risiko einschätzen zu können, sehr viel exakter gestellt sein müssen.
- Mehr Beratung, denn Versicherer sind dazu verpflichtet, Sie sehr viel umfassender und fairer zu beraten, wobei der Vertreter seine Beratung mittels Protokoll dokumentieren muss. Dadurch können Sie als Versicherungskunde im Falle einer Falschberatung sehr viel einfacher Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.
- Mehr Betreuung, denn das Versicherungsunternehmen muss Ihnen auch während der Vertragslaufzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn Handlungsbedarf besteht.
- Mehr Spielraum, denn auch bei grob fahrlässigem Verhalten seitens des Kunden besteht Anspruch auf Deckung, zumindest teilweise, so dass der Versicherte nicht ganz leer ausgeht und damit der häufig geltenden alles-oder-nichts-Methode eine klare Absage erteilt wird.
- Mehr Gerechtigkeit, denn speziell bei kapitalbildenden Versicherungen, wie z. B. Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen muss bei vorzeitiger Kündigung mehr Geld ausgezahlt und bei Verträgen ab 2009 müssen die Kunden auch an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt werden.
- Mehr Transparenz, denn die Gesellschaften müssen (voraussichtlich) ab Juli 2008 die Abschlusskosten aufschlüsseln und in Euro und Cent nennen.
Der umfassendere Verbraucherschutz kann vom Versicherer auch umgangen werden, sofern Sie einwilligen und deshalb gilt es alles sorgfältig zu prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben, denn wer auf seine Rechte verzichtet, ist ohne Schutz.
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