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Falsche Gewinnversprechen: Schwarze Liste gibt Auskunft
- 09.05.2008
Die Gewinnbetrüger bleiben auch im Jahr 2008 am Ball – unzählige Werbeschreiben mit Gewinnversprechen landen täglich in deutschen Briefkästen. Den Empfängern wird vorgegaukelt, sie hätten Bargeld, Reisen, ein Traumauto oder andere schöne Dinge gewonnen.Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings: Um an den Gewinn zu kommen, soll man eine teure 0900-Nummer anrufen, vorab Phantasiekosten für Notar, Bankgebühren und Bearbeitung zahlen, an einer als "Gewinnübergabe" getarnten Verkaufsveranstaltung teilnehmen oder überteuerte Waren bestellen. Selbst wenn man die Forderung erfüllt, wartet man in aller Regel vergeblich auf den versprochenen Gewinn.Auf dem Rechtsweg an den versprochenen Gewinn zu kommen ist teuer, die Erfolgsaussichten ungewiss. Nach deutschem Recht gilt zwar: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten" (§ 661 a BGB). Absender der zweifelhaften Gewinnmitteilungen sind aber oft kurzlebige "Strohfirmen" oder Briefkastenadressen im Ausland ohne ladungsfähige Anschrift. Diese Anschrift ist aber erforderlich, um im Ernstfall rechtlich gegen den Absender vorzugehen. So wird es praktisch fast unmöglich, den versprochenen Gewinn einzuklagen.Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht nun eine Schwarze Liste mit Firmen, die sich unseriöser Gewinnversprechen bedienen, um Kunden zu locken und Umsatz zu machen. Die Liste kann man kostenfrei auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherschützer einsehen (www.vzhh.de).Erfasst sind die Namen und – sofern bekannt – die Anschriften der schwarzen Schafe, außerdem die jeweiligen Geschäftstricks der Gewinnbetrüger. 460 Einträge umfasst die Schwarze Liste bereits, das Verzeichnis wird je nach Bedarf aktualisiert. Werbung von einer der Firmen auf der Liste wirft man am besten gleich in den Papiermüll, das rät die Verbraucherzentrale Hamburg.
Fragen zu Falsche Gewinnversprechen: Schwarze Liste gibt Auskunft
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