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                  Geringe Beiträge für Frauen in PKV durch das AGG?

                  - 07.05.2008

                  AGG steht für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 18. August 2006 in Kraft ist und auch Auswirkungen auf die unterschiedlichen Beiträge von Männern und Frauen in der privaten Krankenversicherung hat. Das Gesetz ist zum Schutz vor Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer etwaigen Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität.Das gilt nicht nur für den beruflichen Bereich, sondern darüber hinaus auch für den Zivilrechtsverkehr und das betrifft u. a. auch die private Krankenversicherung.Im einzelnen schreibt das AGG vor, dass

                  • keinem der Zugang zur PKV aus einem der im AGG genannten Gründe verwehrt werden kann,
                  • unterschiedliche Beiträge bei Männern und Frauen nur dann zulässig sind, wenn das Versicherungsunternehmen einen Nachweis erbringen kann, dass die Rechnungsgrundlagen für Männer und Frauen unterschiedlich sind, wobei das gerade für Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten nicht gelten darf.

                  Laut AGG sind Beitragsunterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich nur aufgrund der Schwangerschaft- und Mutterschaftskosten ergeben, nicht zulässig. So müssen diese Kosten auf die Beiträge von Männern und Frauen gleichermaßen verteilt werden.Erstmals wurden die Richtlinien des Gesetzes bei der letzten Beitragsanpassung zum Januar 2008 umgesetzt und viele Versicherer haben angekündigt, dass Frauen jetzt preiswerter versichert seien. Doch die Realität sieht anders aus. Von den 21 Versicherern, die zum Januar 2008 ihre Beträge anpassen mussten, konnten nur zwei bei allen von der Beitragsanpassung betroffenen Tarife eine Beitragssenkung bei den Frauen vornehmen, wobei einer der beiden Versicherer nur deshalb keine Erhöhung vornehmen musste, da er seine betroffenen Tarif bereits zum April 2007 angehoben hatte. Alle anderen mussten bei vielen ihrer Tarife zusätzlich eine Erhöhung vornehmen. Spitzenreiter bei dieser Anpassung mit bis zu 25% Mehrbeitrag bei den Frauen sind die so genannte Groß-Schadentarife, die einen sehr hohen Selbstbehalt von mehreren Tausend Euro pro Jahr vorsehen.

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