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                  Markisen bei Orkanwarnung immer einfahren

                  - 25.03.2008

                  Markisen sollte man bei Sturmwarnung immer einfahren – andernfalls handelt man grob fahrlässig und riskiert den Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn man die Markisen mit Absicht als Schutz für den Bodenbelag ausgefahren lässt. das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Kleve (Az. 5 S 119/07).Trotz Orkanwarnung rollte ein Hausbesitzer in Kleve die beiden Markisen über seiner Terrasse nicht ein – die Markisen sollten den hochwertig gefliesten Terassenboden vor Schäden durch Dachziegel schützen, die beim schweren Sturm herabfallen könnten. Der Orkan kam wie vorausgesagt, durch heftige Windböen wurden tatsächlich Dachpfannen herabgeweht. Die Terrasse blieb zwar unbeschädigt, an den ausgefahrenen Markisen entstand allerdings ein Schaden von rund 1.200 Euro. Der Eigentümer forderte von seiner Hausratversicherung, in der die Markisen mitversichert waren, den Ersatz dieses Schadens. Der Hausratversicherer warf seinem Kunden jedoch grob fahrlässiges Verhalten vor und weigerte sich, die 1.200 Euro zu zahlen. Der Geschädigte klagte gegen den Hausratversicherer auf Schadenübernahme. Wie schon die Vorinstanz wies das Landgericht Kleve die Klage jedoch zurück.Es habe für den Schadenzeitpunkt eine deutliche Unwetterwarnung gegeben, so das Gericht. Der Kläger hätte seine Markisen rechtzeitig einziehen müssen, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Markisen dienten als Schutz vor Sonne und Regen. Der Mann habe sie aber zweckwidrig als Fangschutz für herabfallende Dachziegel verwendet. Dem Kläger hätte sich aufdrängen müssen, dass die Markisen dem nicht standhalten können. Das Argument des Klägers, er habe nur seiner Schadenminderungspflicht nachkommen und den Terrassenboden schützen müssen, ließen die Richter nicht gelten – schließlich sei die Terrasse nicht in der Hausratpolice versichert. Der Kläger bleibt nun auf dem Schaden sitzen, eine Revision ließ das Klever Landgericht nicht zu.


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