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                  Lassen Sie Ihren Wellness-Urlaub vom Krankenversicherer fördern

                  - 14.03.2008

                  Immer weniger Berufstätige nehmen eine mehrwöchige Kur in Anspruch. Kein Wunder, denn kaum ein Arbeitgeber zeigt noch Verständnis, wenn man zusätzlich zum "normalen" Urlaub wochenlang der Arbeit fernbleibt – vermeintlich, um es sich auf Kosten der Firma und der Krankenkasse gut gehen zu lassen.Viele gesetzliche Krankenversicherer leisten heute aber auch Zuschüsse, wenn man während des normalen Jahresurlaubs gesundheitsfördernde Maßnahmen in Anspruch nimmt. Wer beispielsweise einen einwöchigen Aufenthalt im Wellnesshotel bucht, bekommt je nach Krankenversicherer um die 75 Euro pro Thema – die Palette reicht vom Vollwert-Kochkurs über Nichtraucher-Training bis zur Rückenschule. Bis zu zwei parallele Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Nimmt man während der Wellnesswoche beispielsweise an einem Ernährungskurs und einer Nordic-Walking-Gruppe teil, gibt es vom Versicherer bis zu 150 Euro. Kostet der Kurzurlaub insgesamt 500 Euro, spart man durch einen solchen Kassenzuschuss immerhin 30 Prozent. Gedacht ist die Zuzahlung vor allem für Menschen, die im Berufsleben stark beansprucht sind, und deshalb keine Möglichkeit zu einem echten Kuraufenthalt haben – auch sie sollen in den Genuss finanziell geförderter Gesundheitsvorsorge kommen.Als gesetzlich krankenversicherter zahlt man die Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Bei der Kasse legt man die Teilnahmebestätigung vor und stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung. Einheitliche Regelungen darüber, welche konkreten Gesundheitsmaßnahmen von den gesetzlichen Kassen gefördert werden, gibt es noch nicht. Klären Sie am besten vor der geplanten Urlaubsreise persönlich mit Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer, welche Gesundheitsmaßnahmen am Reiseziel bezuschusst werden. Viele Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlaub – einfach bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und Informationen anfordern.


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